Sie brauchen Unterstützung im Alltag? Diese können Sie sich von der Pflegekasse bezahlen lassen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Wie Sie diesen Pflegegrad beantragen und warum es bei der Begutachtung unbedingt realistisch zugehen muss, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Laut des Statistischen Bundesamtes sind derzeit in Deutschland etwa 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Diese werden entweder von Angehörigen gepflegt oder von professionellen Pflegekräften ambulant oder in einem Pflegeheim. Diese Leistung wird von der Pflegekasse bezahlt – allerdings nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Bei den 5 Pflegegraden gilt: Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse.
Die Begutachtung sollte gut vorbereitet werden. Hilfreich ist eine Art Tagebuch, in dem Situationen niedergeschrieben werden, in denen Hilfe benötigt wird. Zudem sollten wichtige Unterlagen wie etwa ein Medikationsplan oder auch Arztbriefe bereitliegen. Wenn irgendwie möglich, sollte auch ein Angehöriger anwesend sein. Dieser kann bei Bedarf ergänzende Informationen liefern. Viele Antragsteller versuchen bei der Begutachtung, sich möglichst selbstständig zu geben – schließlich ist es nicht einfach, zuzugeben, dass man Hilfe braucht. Bei der Begutachtung ist das jedoch der falsche Weg. Hierbei sollte nichts beschönigt werden, damit der Gutachter einen realistischen Eindruck von der Selbstständigkeit des Antragstellers erhält und ihn oder sie in den nötigen Pflegegrad einstufen kann.
Im folgenden Video zeigt der Medizinische Dienst selbst, wie Sie sich am besten vorbereiten:
Liegt der Bescheid über den Pflegegrad vor, zahlt die Pflegeversicherung die Leistungen aus. Dies geschieht rückwirkend bis zum Antragsdatum. Die genaue Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad und dem Ort der Pflege (stationär oder ambulant bzw. zuhause). Für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, gibt es verschiedene Zuschüsse, z.B. zu Pflegehilfsmitteln und Wohnungsumbauten. Ab Pflegegrad 2 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen ausgezahlt. Wer einen ambulanten Pflegedienst wie solitas beauftragt, erhält dafür Pflegesachleistungen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen ab Grad eins, die zu Hause gepflegt werden, der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Damit kann z.B. eine Haushaltshilfe finanziert werden.
Es passiert durchaus, dass ein Gutachter einen niedrigeren Pflegegrad festlegt, als von Pflegebedürftigen und deren Familie gehofft. In einem solchen Fall kann sich ein Widerspruch gegen die Einstufung lohnen. Lesen Sie sich das Gutachten genau durch und gleichen Sie es mit Ihren Notizen ab. Stimmt die Einschätzung oder hat der Gutachter eine starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu gering berücksichtigt? Insbesondere, wenn zur Punktzahl des nächsthöheren Pflegegrades nur wenig fehlt, können auch kleine Abweichungen schon den Unterschied machen. Für den Widerspruch gegen den Pflegegrad haben Sie einen Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit. Die genaue Begründung kann auch nachgereicht werden.
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