Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!

Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen, Tipps

Der Pflegegrad 4 wird Personen zugesprochen, die schwerste Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit aufweisen und einen sehr hohen Hilfebedarf im Alltag haben. In diesem Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen über den Pflegegrad 4, einschließlich seiner Definition, der Voraussetzungen für die Gewährung sowie der Leistungen, die Sie mit diesem Pflegegrad erhalten können.

Inhalt

Definition: Das umfasst der Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 ist für Personen mit schwersten Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit vorgesehen, die regelmäßig auf umfangreiche Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Dieser Pflegegrad wird Personen zugesprochen, die eine schwere Pflegebedürftigkeit aufweisen, aber noch nicht die höchsten Kriterien für Pflegegrad 5 erfüllen. Im Pflegegrad 4 besteht ein erheblicher Hilfebedarf bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens wie der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Ein Beispiel: Dieser Pflegegrad kann in Betracht kommen, wenn Sie aufgrund einer Parkinsonerkrankung überwiegend bettlägerig sind, Sprachprobleme sowie möglicherweise noch eine Depression aufweisen.

Voraussetzungen: Wann wird der Pflegegrad 4 gewährt?

Um Pflegegrad 4 zu erhalten und somit Anspruch auf erhebliche Mittel aus der Pflegeversicherung zu haben, müssen Betroffene zunächst einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Diese beauftragt in der Regel einen Gutachter, der den Betroffenen aufsucht und anhand festgelegter Kriterien seine Pflegebedürftigkeit und die noch vorhandene Selbstständigkeit einschätzt. Der Gutachter wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst entsandt, bei privat versicherten Pflegebedürftigen ist die Medicproof GmbH zuständig. Begutachtet werden die Fähigkeiten des Betroffenen u.a. in den Bereichen Mobilität und Selbstversorgung (mehr dazu in diesem Beitrag). Je unselbstständiger der Pflegebedürftige ist, desto mehr Punkte erhält er. Liegt sein Wert zwischen 70 und unter 90 Punkten, wird er in den Pflegegrad Nummer 4 eingestuft.

Welche Leistungen erhalte ich mit Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf vergleichsweise viele Leistungen der Pflegeversicherung. Ihre Selbstständigkeit ist bereits stark eingeschränkt, sodass Sie auf mehr Unterstützung angewiesen sind. Zu den Leistungen, die Sie erhalten können, gehören:

Pflegegeld
Sie werden zuhause von Ihren Angehörigen, Freunden oder einer anderen Privatperson gepflegt? Dann stehen Ihnen monatlich aktuell 728 € Pflegegeld zu. Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2024 das Pflegegeld erhöht wird, dann zahlt die Pflegekasse 764 €.

Pflegesachleistungen
Haben Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, Sie bei der Körperpflege, der Einnahme von  Medikamenten und anderen Dingen zu unterstützen, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.693 € monatlich.

Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege
Für Tages- und Nachtpflege stehen Ihnen bis zu 1.612 € monatlich zu. Benötigen Sie eine vollstationäre Kurzzeitpflege, weil Sie vorübergehend nicht zuhause betreut werden können, haben Sie Anspruch auf bis zu 1.774 € jährlich. Sind Ihre pflegenden Angehörigen im Urlaub und Sie möchten Leistungen der Verhinderungspflege nutzen, zahlt die Pflegeversicherung dafür bis zu 1.612 € pro Jahr. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen nur bis zum 31.012.2023 gelten. Zum 01.01.2024 wird das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, das eine bessere Kombination der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege ermöglicht.

Vollstationäre Pflege
Wohnt eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 4 in einer vollstationären Einrichtung, gibt es dafür bis zu 1.775 € monatlich von der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Bis zu 40 € monatlich zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel aus. Wer einen Hausnotruf nutzt, erhält dafür 25,50 € im Monat.

Entlastungsbetrag
Alle Pflegegrade haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat, so auch Pflegegrad 4.

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Ihre Wohnung ist nicht barrierefrei und nicht altersgerecht ausgestattet? Bis zu 4.000 € Zuschuss erhalten Sie für Maßnahmen wie etwa den Einbau einer ebenerdigen Dusche.

Zuschuss für Wohngruppen
214 € im Monat zahlt die Pflegekasse, wenn ein Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 4 in einer ambulant betreuten Wohngruppe (gemäß Pflegeversicherungsrecht) wohnt. Dazu kann auch noch eine Anschubfinanzierung genutzt werden, sofern die Wohngruppe erst noch gegründet wird.

Sie möchten unsere ambulanten Pflegeleistungen in Anspruch nehmen? Gern beraten Sie unsere freundlichen Mitarbeiter zu Ihren Möglichkeiten: