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Verhinderungspflege

Bei Urlaub oder Krankheit

Häufig wird die Pflege eines älteren oder kranken Menschen durch dessen Familienangehörige abgedeckt. Das ist einerseits eine schöne familiäre Lösung, um dem Pflegebedürftigen ein Leben in seinen vier Wänden zu ermöglichen. Doch für Sie als Pflegeperson bedeutet es auch eine besondere Herausforderung und viel Verantwortung. Gut zu wissen, dass es im Fall von Krankheit oder Urlaub Ihrerseits eine einfache Vertretungsmöglichkeit gibt: die Verhinderungspflege.

Der ambulante Pflegedienst solitas übernimmt die Verhinderungspflege für Sie als Pflegeperson, wenn Sie aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht zur Verfügung stehen. Eine Ersatzpflege ist aber nicht nur tageweise, sondern auch stundenweise möglich, z.B. wenn Sie ins Kino, Theater oder zum Friseur gehen oder sich mal mit Freunden treffen möchten. So können Sie in Ihrer Freizeit auch einmal abschalten und wissen dennoch, dass Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied bestens versorgt ist.

Dabei unterstützen wir Pflegebedürftige:

Ihre Ansprechpartnerin

Anett Tieben

Verwaltungsleitung

Dabei unterstützen wir Pflegebedürftige:

Solitas-Icon-Neu-dunkelgrau-100
Anträge & Formulare? - Wir helfen Ihnen

Gern unterstützen Sie unsere erfahrenen Pflegefachkräfte bei allen Formalitäten rund um die Verhinderungspflege. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es darum geht, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge.

Fragen & Antworten zur Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist ein wichtiger Teil des deutschen Pflegesystems, der Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt. Hierbei handelt es sich um Pflegeleistungen, die zu Hause oder in einer anderen Einrichtung erbracht werden, wenn der pflegende Angehörige selbst eine Auszeit braucht oder verhindert ist. In diesem Bereich finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu dieser Ersatzpflege, um Ihnen einen besseren Überblick über das Thema zu geben.

Sie haben Anspruch auf die Ersatzpflege, wenn Sie schon mindestens sechs Monate vor der Antragstellung pflegebedürftig sind und keine andere geeignete Pflegeperson (z.B. Familienmitglied) vorhanden ist, die die Pflege übernehmen kann. Die Verhinderungspflege soll es Ihren pflegenden Angehörigen ermöglichen, z.B. Urlaub zu machen oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen.

 

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Allerdings nur dann, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und bei diesem mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.

Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene Kosten für die Ersatzpflege für eine Zeit von maximal sechs Wochen und bis zu 1.612,00 €  pro Kalenderjahr. Gut zu wissen: Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bislang bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weiter.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen jährlich und bis zu einer Höhe von 1.612,00 €.

Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Pflegeform, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson (meist ein Familienmitglied) vorübergehend verhindert ist und keine andere geeignete Pflegeperson zur Verfügung steht.

Ja, Verhinderungspflege kann auch außerhalb des eigenen Zuhauses stattfinden, beispielsweise in einem Pflegeheim oder in einer Tagespflegeeinrichtung. Diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person z.B. aufgrund ihrer körperlichen Bedürfnisse oder aus Sicherheitsgründen eine häusliche Pflege nicht empfangen kann. solitas bietet selbstverständlich Verhinderungspflege an. Wir halten 4 Plätze dafür bereit.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine Pflege außerhalb des eigenen Zuhauses höher sein können als für eine häusliche Pflege und dass die Übernahme dieser Kosten von der Pflegekasse und dem jeweiligen Pflegeversicherungsvertrag abhängt.

Ja, Verhinderungspflege kann auch während einer stationären Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege ist eine Form der Pflege, die für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden kann, z.B. bei einer Krankheit, einer Rehabilitation oder während einer Verhinderung der regulären Pflegeperson.

Während einer stationären Kurzzeitpflege (z.B. Pflegeheim oder zugelassene Kurzzeitpflegeeinrichtung) kann die Ersatzpflege als Unterstützung dienen, um die reguläre Pflegeperson zu entlasten oder ihr zu ermöglichen, andere Verpflichtungen wahrzunehmen. 

Im Rahmen der ambulanten Versorgung können Sie bis zu 806 € Ihres Kurzzeitpflegebudgets für die Verhinderungpflege verwenden. Zusammen mit den maximal 1.612 €, die die Pflegekasse jährlich beisteuert, stehen Ihnen dann bis zu 2.418 € zur Verfügung.

Es gibt keine genauen Regeln dafür, wie lange im Voraus diese Pflegeleistung beantragt werden muss. Es hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Verfügbarkeit von Pflegekräften und der Organisation der Pflege.

In der Regel sollte Verhinderungspflege mindestens ein bis zwei Wochen im Voraus beantragt werden, um sicherzustellen, dass eine geeignete Pflegekraft verfügbar ist und genügend Zeit zur Organisation und Planung der Pflege vorhanden ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in dringenden Fällen auch ein kurzfristiger Antrag auf Verhinderungspflege möglich sein kann. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir unterstützen Sie gern!

 
Fragen & Antworten zur Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist ein wichtiger Teil des deutschen Pflegesystems, der Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen unterstützt. Hierbei handelt es sich um Pflegeleistungen, die zu Hause oder in einer anderen Einrichtung erbracht werden, wenn der pflegende Angehörige selbst eine Auszeit braucht oder verhindert ist. In diesem Bereich finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Ersatzpflege, um Ihnen einen besseren Überblick über das Thema zu geben.

Sie haben Anspruch auf die Ersatzpflege, wenn Sie schon mindestens sechs Monate vor der Antragstellung pflegebedürftig sind und keine andere geeignete Pflegeperson (z.B. Familienmitglied) vorhanden ist, die die Pflege übernehmen kann. Die Verhinderungspflege soll es Ihren pflegenden Angehörigen ermöglichen, z.B. Urlaub zu machen oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen.

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Allerdings nur dann, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und bei diesem mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.

Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene Kosten für die Ersatzpflege für eine Zeit von maximal sechs Wochen und bis zu 1.612,00 €  pro Kalenderjahr. Gut zu wissen: Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bislang bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weiter.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen jährlich und bis zu einer Höhe von 1.612,00 €.

Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Pflegeform, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die reguläre Pflegeperson (meist ein Familienmitglied) vorübergehend verhindert ist und keine andere geeignete Pflegeperson zur Verfügung steht.

Ja, Verhinderungspflege kann auch außerhalb des eigenen Zuhauses stattfinden, beispielsweise in einem Pflegeheim oder in einer Tagespflegeeinrichtung. Diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person z.B. aufgrund ihrer körperlichen Bedürfnisse oder aus Sicherheitsgründen eine häusliche Pflege nicht empfangen kann. solitas bietet selbstverständlich Verhinderungspflege an. Wir halten 4 Plätze dafür bereit.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine Pflege außerhalb des eigenen Zuhauses höher sein können als für eine häusliche Pflege und dass die Übernahme dieser Kosten von der Pflegekasse und dem jeweiligen Pflegeversicherungsvertrag abhängt.

Ja, Verhinderungspflege kann auch während einer stationären Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege ist eine Form der Pflege, die für einen begrenzten Zeitraum in Anspruch genommen werden kann, z.B. bei einer Krankheit, einer Rehabilitation oder während einer Verhinderung der regulären Pflegeperson.

Während einer stationären Kurzzeitpflege (z.B. Pflegeheim oder zugelassene Kurzzeitpflegeeinrichtung) kann die Ersatzpflege als Unterstützung dienen, um die reguläre Pflegeperson zu entlasten oder ihr zu ermöglichen, andere Verpflichtungen wahrzunehmen. 

Im Rahmen der ambulanten Versorgung können Sie bis zu 806 € Ihres Kurzzeitpflegebudgets für die Verhinderungpflege verwenden. Zusammen mit den maximal 1.612 €, die die Pflegekasse jährlich beisteuert, stehen Ihnen dann bis zu 2.418 € zur Verfügung.

Es gibt keine genauen Regeln dafür, wie lange im Voraus die Ersatzpflege beantragt werden muss. Es hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Verfügbarkeit von Pflegekräften und der Organisation der Pflege.

In der Regel sollte Verhinderungspflege mindestens ein bis zwei Wochen im Voraus beantragt werden, um sicherzustellen, dass eine geeignete Pflegekraft verfügbar ist und genügend Zeit zur Organisation und Planung der Pflege vorhanden ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in dringenden Fällen auch ein kurzfristiger Antrag auf Verhinderungspflege möglich sein kann. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir unterstützen Sie gern!