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Pflegegrad 5: Voraussetzungen, Leistungen, Tipps

Der Pflegegrad 5 ist für Pflegebedürftige vorgesehen, die eine außergewöhnlich schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit haben und einen sehr hohen Hilfebedarf im Alltag aufweisen. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen wichtige Informationen zum Pflegegrad 5, einschließlich seiner Definition, der Voraussetzungen für die Gewährung sowie der Leistungen, die Sie mit Pflegegrad 5 erhalten können. Dieses Wissen kann Ihnen helfen, den Antragsprozess zu verstehen und die umfassende Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen.

Inhalt

Definition: Das umfasst der Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 ist der höchste der Pflegegrade in Deutschland und umfasst Personen mit außergewöhnlich schweren Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit, die besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung stellen. Dieser Pflegegrad wird Personen zugesprochen, die eine außergewöhnlich schwere Pflegebedürftigkeit aufweisen und einen besonders hohen Hilfebedarf bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens wie der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben.

Voraussetzungen: Wann wird der Pflegegrad 5 gewährt?

Für die Gewährung des Pflegegrads 5 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden nach Antrag des Pflegebedürftigen bzw. einer bevollmächtigten Person durch Gutachter der Pflegekassen geprüft. Für privat Versicherte ist die Medicproof GmbH zuständig, bei gesetzlich Versicherten wird der Medizinische Dienst tätig. Bei der Begutachtung stehen verschiedene Lebensbereiche wie etwa Selbstversorgung, Mobilität und kognitive und kommunikative Fähigkeiten im Fokus. Für die Einstufung wird ein Punktesystem genutzt, das wir Ihnen in diesem Beitrag näher vorstellen. Die Einstufung richtet sich nach der Schwere der Unselbstständigkeit. Voraussetzung für den Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung ein Wert zwischen 90 und 100 Punkten ermittelt wird.

Welche Leistungen erhalte ich mit Pflegegrad 5?

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 genehmigen die Pflegekassen die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse. Diese sollen Betroffenen bei der Bewältigung des Alltags und der Sicherung ihrer Lebensqualität helfen. Zu den Leistungen, die Sie erhalten können, gehören:

Pflegegeld
Sie erhalten aktuell 901 € Pflegegeld pro Monat, wenn Sie zuhause von Ihren Angehörigen oder einer anderen Privatperson gepflegt werden. Zum 01.01.2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent erhöht und beträgt dann 946 €.

Pflegesachleistungen
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie regelmäßig bei der Medikamenteneinnahme, bei der Körperpflege, Wundversorgung und anderen Dingen? Dann übernimmt die Pflegekasse bis zu 2.095 € pro Monat.

Tages- und Nachtpflege
Wenn Sie tagsüber oder nachts Betreuung und Pflege benötigen, können Sie die Tagespflege bzw. Nachtpflege nutzen. Für Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen Ihnen bis zu 1.995 € monatlich zu.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Bei vorübergehender Verhinderung der häuslichen Pflege oder zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung für bis zu 28 Tage. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 1.774 € pro Jahr. Ist Ihre Pflegeperson verhindert, weil sie Urlaub hat, erkrankt ist etc., dann stehen Ihnen für Leistungen der Verhinderungspflege (maximal 4 Wochen) bis zu 1.612 € jährlich zu. Haben Sie im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege beansprucht, erhöht sich der Anspruch auf die Verhinderungspflege auf bis zu sechs Wochen und maximal 2.418 € jährlich. In dieser Zeit haben Sie zudem Anspruch auf 50 % Ihres Pflegegeldes. Um die Kombination der beiden Leistungen zu vereinfachen, wird zum 01.01.2024 das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt, siehe dazu unser Beitrag „Das ändert sich in der Pflege 2024„.

Vollstationäre Pflege
Bei Bedarf können Sie in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen, wo Ihnen eine professionelle Betreuung und Pflege rund um die Uhr gewährleistet wird. Dafür zahlt die Pflegeversicherung 2.005 € monatlich.

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Sie haben Anspruch auf die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln wie etwa Hilfsmittel zur Erleichterung der Körperpflege. Bis zu 40 € monatlich zahlt die Pflegekasse dafür. Für einen Hausnotruf können Sie 25,50 € im Monat geltend machen.

Entlastungsbetrag
Wie in allen anderen Pflegegraden besteht auch bei Pflegegrad 5 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat.

Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Bis zu 4.000 € Zuschuss erhalten Sie für Maßnahmen zur altersgerechten Wohnraumanpassung, beispielsweise beim Einbau einer ebenerdigen Dusche oder Rampen.

Zuschuss für Wohngruppen
Sie leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe (gemäß Pflegeversicherungsrecht)? 214 € im Monat zahlt Ihnen die Pflegekasse für die Beschäftigung einer Organisationskraft aus. Ist die Wohngruppe erst geplant bzw. befindet sie sich noch in der Gründung, kann auch noch eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2.500 € genutzt werden.

Bei Fragen zum Pflegegrad 5 und der Betreuung durch unseren Pflegedienst stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung: