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125 Euro Entlastungsleistungen für die Pflege: Haben Sie Anspruch?

Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland lebt nicht im Pflegeheim, sondern wird zuhause von Angehörigen oder Pflegediensten versorgt. Für diese pflegebedürftigen Personen besteht möglicherweise ein Anspruch auf Entlastungsleistungen. In welchen Fällen ist dieser berechtigt? Und wie können Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen solitas in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Entlastungsleistungen?

Entlastungsleistungen sind ergänzende Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Für einige Stunden im Monat können professionelle Betreuungskräfte oder auch geschulte Ehrenamtliche diverse Aufgaben übernehmen – so tanken die Angehörigen neue Kraft und wissen die Pflegebedürftigen gut versorgt.

Diese Entlastungsleistungen sind möglich:

  • Angebote zur Alltagsunterstützung, z.B. Alltags- und Pflegebegleiter, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote. Voraussetzung: die Anbieter müssen nach Landesrecht zugelassen sein
  • Tagespflege, Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Kosten für Unterkunft, Speisen und Investitionskosten

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Die Entlastungsleistungen betragen aktuell 125 Euro monatlich. Im Jahr sind also bis zu 1.500 Euro Unterstützung möglich.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Die Entlastungsleistungen stehen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zu, die zu Hause leben und Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. Eine Besonderheit stellen pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 1 dar: Diese können den Entlastungsbetrag für alle notwendigen Leistungen ihres Pflegedienstes nutzen. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 können dagegen keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen, wie etwa Waschen oder Anziehen, berücksichtigt werden, da diese über die Pflegesachleistungen finanziert werden. Für diese Pflegegrade werden die Entlastungsleistungen nur für ergänzende Unterstützung übernommen, wie beispielsweise Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung.

Wie erhalte ich die 125 Euro?

Sobald Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und wenn Sie anschließend zuhause gepflegt werden, können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Sie müssen keinen
gesonderten Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Wichtig zu beachten ist aber das Kostenerstattungesprinzip: Pflegebedürftige müssen selbst das passende Angebot auswählen, bezahlen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Diese prüft zunächst die Qualifizierung des Angebots. Passt alles, erstattet sie den Betrag anschließend. Gut zu wissen: Wenn Sie eine Abtretungserklärung bei Ihrem Pflegedienst oder Entlastungsdienst vereinbaren, kann dieser auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. In diesem Fall müssen Sie keine Vorkasse leisten.

Verfallen nicht genutzte Entlastungsleistungen?

Verbrauchen Sie die 125 Euro in einem Monat nicht, können Sie den Restbetrag in den folgenden Monaten des Kalenderjahres nutzen. Sollte am Jahresende noch Geld übrig sein, lässt sich das ins folgende Kalenderhalbjahr bis Ende Juni übertragen.

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