Entlastungsleistungen sind ergänzende Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige. Für einige Stunden im Monat können professionelle Betreuungskräfte oder auch geschulte Ehrenamtliche diverse Aufgaben übernehmen – so tanken die Angehörigen neue Kraft und wissen die Pflegebedürftigen gut versorgt.
Diese Entlastungsleistungen sind möglich:
Sobald Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und wenn Sie anschließend zuhause gepflegt werden, können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Sie müssen keinen
gesonderten Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Wichtig zu beachten ist aber das Kostenerstattungesprinzip: Pflegebedürftige müssen selbst das passende Angebot auswählen, bezahlen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Diese prüft zunächst die Qualifizierung des Angebots. Passt alles, erstattet sie den Betrag anschließend. Gut zu wissen: Wenn Sie eine Abtretungserklärung bei Ihrem Pflegedienst oder Entlastungsdienst vereinbaren, kann dieser auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. In diesem Fall müssen Sie keine Vorkasse leisten.
Verbrauchen Sie die 125 Euro in einem Monat nicht, können Sie den Restbetrag in den folgenden Monaten des Kalenderjahres nutzen. Sollte am Jahresende noch Geld übrig sein, lässt sich das ins folgende Kalenderhalbjahr bis Ende Juni übertragen.
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