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Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Leistungen, Tipps

Wenn Pflegebedürftige schwere Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit aufweisen und einen hohen Hilfebedarf im Alltag haben, besteht möglicherweise Anspruch auf Pflegegrad 3. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Informationen über den Pflegegrad 3, einschließlich seiner Definition, der Voraussetzungen für die Gewährung sowie der Leistungen, die Sie mit Pflegegrad 3 erhalten können.

Inhalt

Definition: Das umfasst der Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 umfasst Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit, die regelmäßig auf Unterstützung angewiesen sind. Dieser Pflegegrad wird Personen zugesprochen, die eine erhebliche Pflegebedürftigkeit aufweisen, jedoch noch nicht die Kriterien für Pflegegrad 4 erfüllen. Im Pflegegrad 3 besteht ein erheblicher Hilfebedarf bei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens wie der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Voraussetzungen: Wann wird der Pflegegrad 3 gewährt?

Für die Gewährung des Pflegegrads 3 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese lässt die Pflegekasse durch Gutachter prüfen – bei gesetzlich Versicherten kommen diese im Auftrag des Medizinischen Dienstes, bei privat versicherten Menschen ist die Medicproof GmbH zuständig. Die Begutachtung erfolgt anhand von verschiedenen Kriterien wie etwa Mobilität, Selbstversorgung und Verhaltensweisen bzw. psychische Problemlagen. Erreicht der pflegebedürftige Mensch dabei einen Wert von 47,5 bis unter 70, wird er in den Pflegegrad 3 eingestuft. Details zur Einstufung erfahren Sie in unserem Beitrag „Pflegegrad-Überblick: Wissenswertes zu Einstufung, Leistungen & Co.

Welche Leistungen erhalte ich mit Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die Sie bei der Bewältigung des Alltags unterstützen sollen. Dazu gehören insbesondere:

Pflegegeld
Wenn Sie von Ihren Angehörigen, Freunden oder einer anderen Privatperson gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Dieses beträgt aktuell 545 € monatlich. (Neu ab 01.01.2024: 572 €)

Pflegesachleistungen
Sie können stattdessen auch professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen, die Ihnen bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und anderen alltäglichen Aufgaben helfen. Dafür übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.363 € monatlich.

Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege
Für Tages- und Nachpflege können Sie bis zu 1.298 € von der Pflegekasse erhalten. Benötigen Sie Kurzzeitpflege, weil Sie vorübergehend vollstationär betreut werden müssen, stehen Ihnen Mittel von bis zu 1.774 € zur Verfügung. Dieser Zuschuss lässt sich noch mit bis 1.612 € aus der Verhinderungspflege aufstocken, falls dieses Geld nicht schon verbraucht wurde. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Beitrag “Urlaub: Wie können pflegende Angehörige entlastet werden?”. Bitte beachten Sie, dass diese genannten Zahlen nur bis zum 31.012.2023 gelten. Zum 01.01.2024 wird das Entlastungsbudget neu in die Pflege eingeführt.

Vollstationäre Pflege
Ist eine Unterbringung im Pflegeheim nötig, steuert die Pflegekasse bis zu 1.262 € bei.

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Für Pflegehilfsmittel wie etwa Betteinlagen zahlt die Pflegekasse monatlich 40 €, für den Hausnotruf gibt es noch einmal 25,50 €.

Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €. Dieser dient z.B. für Leistungen der Haushaltshilfe. Details dazu können Sie in unserem Beitrag zu Entlastungsleistungen nachlesen.

Wohnraumanpassung
Die wenigsten Wohnungen sind altersgerecht ausgestattet. Müssen Sie z.B. die Dusche barrierefrei umbauen lassen, zahlt die Pflegekasse pro Gesamtmaßnahme bis zu 4.000 €.

Wohngruppenzuschuss
Auch für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 3 besteht ein Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 €, wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe (gemäß Pflegeversicherungsrecht) wohnen. Für eine Neugründung einer solchen Wohngruppe steuert die Pflegekasse eine Anschubfinanzierung bei.

Sie haben Fragen rund um den Pflegegrad 3 oder suchen nach einem ambulanten Pflegedienst, der Ihnen im Alltag wertvolle Unterstützung bietet? Die Mitarbeiter von solitas stehen Ihnen gern zur Verfügung: