Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!

Pflegegrad 2: Voraussetzungen, Leistungen, Tipps

Mit dem Pflegegrad 2 erhalten pflegebedürftige Menschen wichtige Unterstützungsleistungen. Er wird Personen zuerkannt, die in ihrem Alltag regelmäßige Hilfe und Betreuung benötigen. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr über die Definition des Pflegegrads 2, die Voraussetzungen für die Gewährung sowie die Leistungen, die mit diesem Pflegegrad einhergehen.

Inhalt

Definition: Das umfasst der Pflegegrad 2

Im Pflegegrad 2 wird von einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ausgegangen, die aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen vorliegt. Dieser Pflegegrad richtet sich daher an Personen, die regelmäßige Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen brauchen, jedoch noch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Zu den Tätigkeiten, bei denen Unterstützung benötigt wird, zählen beispielsweise die Körperpflege wie das Waschen oder Anziehen, die Nahrungsaufnahme, die Mobilität im häuslichen Umfeld sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Voraussetzungen: Wann wird der Pflegegrad 2 gewährt?

Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nach dem Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK, für gesetzlich Versicherte) oder durch die Medicproof GmbH (für privat Versicherte). Dieser Gutachter ermittelt anhand eines Punktesystems den Grad der Beeinträchtigung und legt den entsprechenden Pflegegrad fest.

Für den Pflegegrad 2 müssen mindestens 27,0 bis unter 47,5 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe erfolgt anhand von verschiedenen Modulen, die diverse Bereiche der Beeinträchtigung abdecken. Dazu gehören der Mobilitätsbereich, die kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Details dazu erfahren Sie in unserem Übersichtsartikel zu den Pflegegraden

Es ist wichtig zu beachten, dass es neben den Punkten auch auf den regelmäßigen Hilfebedarf ankommt. Die Beeinträchtigung muss über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorliegen.

Welche Leistungen erhalte ich mit Pflegegrad 2?

Mit dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Dazu gehören vor allem Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Pflegegeld
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Ihren Angehörigen oder einer anderen Privatperson gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes beträgt derzeit 316 € monatlich (neu ab 01.01.2024: 332€).

Pflegesachleistungen
Alternativ können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese umfassen professionelle Pflegeleistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Hierzu zählen zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilisation. Die Höhe der Pflegesachleistungen beträgt derzeit 724 € monatlich.

Vollstationäre Pflege
Wenn die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim wohnt, kann sie dafür bis zu 770 € pro Monat aus den Mitteln der Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege
Des Weiteren haben Sie Anspruch auf Leistungen der Tagespflege (bis zu 689 €) sowie auf Kurzzeitpflege, falls eine vorübergehende vollstationäre Pflege erforderlich ist. Bei der Kurzzeitpflege werden bis zu 1.774 € von der Pflegekasse übernommen. Die Kurzzeitpflege kann noch mit Mitteln aus der nicht verbrauchten Verhinderungspflege aufgestockt werden (bis zu 1.612 €). Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen nur bis zum 31.012.2023 gelten. Zum 01.01.2024 wird das Entlastungsbudget neu in die Pflege eingeführt.

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Für Pflegehilfsmittel gibt es monatlich 40 € von der Pflegekasse, 25,50 € gibt es zum Hausnotruf dazu.

Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € in Anspruch nehmen. Dieser kann u.a. für Angebote zur Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung genutzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zu Entlastungsleistungen.

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie den barrierefreien Umbau der Wohnung, zu erhalten. Dabei sind pro Gesamtmaßnahme bis zu 4.000 € abrufbar.

Wohngruppenzuschuss
Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 in einer ambulant betreuten Wohngruppe gemäß Pflegeversicherungsrecht wohnen, haben sie Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 €. Soll so eine ambulant betreute Wohngruppe erst noch gegründet werden, kann die Pflegekasse eine Anschubfinanzierung leisten.

Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse über alle Leistungen und Möglichkeiten im Pflegegrad 2 zu informieren, um individuell die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Gern helfen Ihnen auch unsere Mitarbeiter bei Fragen weiter: