Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!

Pflegegeld steigt zum 1. Januar 2024: Wie viel Betroffene erhalten

Zum 01. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige, die Anspruch auf Pflegegeld haben, mehr Geld. Wer davon profitiert und um wie viel das Pflegegeld konkret steigt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Statistische Bundesamt zählte 2021 knapp fünf Millionen Pflegebedürftige. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen hat sich hierzulande in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Die zunehmende Alterung der Gesellschaft sorgt für eine immer stärkere Belastung des Gesundheitssystems, weshalb eine Entlastung der Pflegeversicherung beschlossen wurde. Seit Juli müssen Arbeitnehmer mehr Geld einzahlen, bekommen also weniger Netto-Gehalt. Der Effekt daraus kommt ab dem 01. Januar 2024 zum Tragen, wenn für Pflegebedürftige das Pflegegeld steigt.

Pflegegeld steigt: Diese Beträge gelten ab Januar 2024

Wie im Frühsommer bereits angekündigt, steigt das Pflegegeld zum 01. Januar 2024 um fünf Prozent. Die Erhöhung geht auf das neue „Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ (PUEG) zurück, das die Pflegeversicherung bis 2025 finanziell absichern soll. Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Erhöhung 2024 für die verschiedenen Pflegegrade auswirken wird:

Pflegegradaktuellab 01.01.2024
Pflegegrad 1----
Pflegegrad 2316 €332 €
Pflegegrad 3545 €572 €
Pflegegrad 4728 €764 €
Pflegegrad 5901 €946 €
Eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes um 4,5 Prozent soll zum 01. Januar 2025 folgen. Anschließend soll das Pflegegeld wie jede andere Geld- und Sachleistung in einem Turnus von drei Jahren automatisch dynamisiert an die Preisentwicklung angepasst werden – zum ersten Mal zum 01. Januar 2028.

Pflegegeld: finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige

Das Pflegegeld ist dafür da, Menschen zu entlasten, die auf Pflegeleistungen durch Familie, Freunde oder andere ehrenamtlich Tätige angewiesen sind. Auch für eine Haushaltshilfe darf das Pflegegeld verwendet werden. So können Betroffene selbst entscheiden, wo und von wem sie gepflegt werden. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Pflegebedürftige sich lieber in den eigenen vier Wänden aufhalten möchten. Demnach werden aktuell etwa 84 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland in ihrem gewohnten Umfeld versorgt.

Pflegegeld wird allerdings nicht an alle Pflegebedürftigen ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt und die häusliche Pflege sichergestellt ist. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Sachleistungen kombiniert werden. Ein Nachweis, wofür Pflegebedürftige das Pflegegeld verwenden, ist nicht erforderlich.

Sie suchen Unterstützung bei der häuslichen Pflege? Gern beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Bedarf:

Letzte Beiträge
Kategorien