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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Das bringt Ihnen die Reform ab Juli 2025

Pflege zu Hause ist für viele Familien eine wertvolle und oft auch herausfordernde Aufgabe. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 treten in diesem Bereich wichtige Änderungen in Kraft, die den Zugang erleichtern und mehr Flexibilität bieten sollen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich ändert – und wie Sie davon profitieren können.

Neuer gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025

Bisher waren Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zwei getrennte Leistungen mit jeweils eigenen Budgets und Bedingungen. Ab dem 1. Juli 2025 werden sie zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben dann Anspruch auf einen einheitlichen Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr – und können diesen flexibel einsetzen, je nachdem, was gerade gebraucht wird.

Das bedeutet konkret:
Egal ob Sie zeitweise Unterstützung durch eine Ersatzpflegekraft benötigen (Verhinderungspflege) oder eine vorübergehende stationäre Unterbringung notwendig wird (Kurzzeitpflege) – Sie können frei entscheiden, wie Sie den Betrag nutzen.

Vereinfachung durch Wegfall bisheriger Regelungen

Mit dem neuen Jahresbetrag entfallen auch einige komplizierte Regeln, die bisher oft für Verwirrung gesorgt haben:

  • Keine sechsmonatige Vorpflegezeit mehr: Bisher mussten pflegende Angehörige mindestens sechs Monate gepflegt haben, bevor sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen konnten. Diese Voraussetzung entfällt.
  • Keine getrennte Aufteilung mehr nötig: Die komplizierten Übertragungsregelungen zwischen den beiden Pflegeformen sind nicht mehr erforderlich. Alles läuft über ein gemeinsames Budget.

Angleichung der Rahmenbedingungen

Auch in anderen Punkten werden die Bedingungen vereinheitlicht:

  • Die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf acht Wochen pro Jahr angehoben – genauso wie bei der Kurzzeitpflege.
  • Die hälftige Fortzahlung des Pflegegeldes gilt künftig sowohl bei Verhinderungs- als auch bei Kurzzeitpflege – für denselben Zeitraum.

 

Damit wird das System nicht nur übersichtlicher, sondern auch gerechter für alle Pflegebedürftigen.

Mehr Transparenz: Den Überblick behalten

Damit Pflegebedürftige und Angehörige stets wissen, wie viel Budget noch zur Verfügung steht, werden neue Informations- und Transparenzregelungen eingeführt. So behalten Sie künftig leichter den Überblick über bereits abgerechnete Leistungen.

Was bedeutet das für Sie?

Die Neuregelungen sollen vor allem eines: die häusliche Pflege entlasten und pflegende Angehörige unterstützen. Der neue gemeinsame Jahresbetrag macht es einfacher, spontan und individuell auf Pflegesituationen zu reagieren – ohne Sorge, ob die „richtige“ Leistung gewählt wurde.

Wenn Sie bereits Pflegegeld beziehen oder Angehörige pflegen, lohnt es sich, frühzeitig einen Blick auf die neuen Regelungen zu werfen und sich beraten zu lassen. Unser Team unterstützt Sie gern dabei.

Ein großer Schritt für die häusliche Pflege

Mit der Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag wird vieles einfacher – für Pflegebedürftige, Angehörige und auch für die Pflegedienste. Die neuen Regelungen sind ein Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung und bessere Unterstützung im Pflegealltag.

Wenn Sie Fragen zur praktischen Umsetzung oder zur Planung der Leistungen ab Juli 2025 haben – sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie persönlich und individuell.

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