Bisher waren Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zwei getrennte Leistungen mit jeweils eigenen Budgets und Bedingungen. Ab dem 1. Juli 2025 werden sie zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben dann Anspruch auf einen einheitlichen Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr – und können diesen flexibel einsetzen, je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Das bedeutet konkret:
Egal ob Sie zeitweise Unterstützung durch eine Ersatzpflegekraft benötigen (Verhinderungspflege) oder eine vorübergehende stationäre Unterbringung notwendig wird (Kurzzeitpflege) – Sie können frei entscheiden, wie Sie den Betrag nutzen.
Mit dem neuen Jahresbetrag entfallen auch einige komplizierte Regeln, die bisher oft für Verwirrung gesorgt haben:
Auch in anderen Punkten werden die Bedingungen vereinheitlicht:
Damit wird das System nicht nur übersichtlicher, sondern auch gerechter für alle Pflegebedürftigen.
Die Neuregelungen sollen vor allem eines: die häusliche Pflege entlasten und pflegende Angehörige unterstützen. Der neue gemeinsame Jahresbetrag macht es einfacher, spontan und individuell auf Pflegesituationen zu reagieren – ohne Sorge, ob die „richtige“ Leistung gewählt wurde.
Wenn Sie bereits Pflegegeld beziehen oder Angehörige pflegen, lohnt es sich, frühzeitig einen Blick auf die neuen Regelungen zu werfen und sich beraten zu lassen. Unser Team unterstützt Sie gern dabei.
Mit der Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem einheitlichen Jahresbetrag wird vieles einfacher – für Pflegebedürftige, Angehörige und auch für die Pflegedienste. Die neuen Regelungen sind ein Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung und bessere Unterstützung im Pflegealltag.
Wenn Sie Fragen zur praktischen Umsetzung oder zur Planung der Leistungen ab Juli 2025 haben – sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie persönlich und individuell.
Solitas Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH
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