Ab dem 1. Januar 2025 treten wesentliche Änderungen in der Pflegefinanzierung in Kraft, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugutekommen. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Geldleistungen in der Pflege zu erhöhen, um die gestiegenen Kosten und den wachsenden Bedarf an Pflege besser abzudecken. Doch welche Leistungen werden in der Pflege 2025 konkret erhöht, und wer kann davon profitieren? Hier geben wir Ihnen einen Überblick.
Schon im Jahr 2023 wurden bei der letzten großen Pflegereform lang erwartete Erhöhungen der Leistungen beschlossen. In einem ersten Schritt stiegen zum 1. Januar 2024 beispielsweise die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen und das Pflegegeld um 5 Prozent. Laut des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt eine weitere Erhöhung ab Januar 2025.
Die meisten Pflegeleistungen erhöhen sich ab Beginn des neuen Jahres um jeweils 4,5 Prozent. Zu diesen gehören:
Pflegegeld steht pflegebedürftigen Personen zu, wenn sie mindestens Pflegegrad 2 haben und ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Die Geldleistungen für pflegende Angehörige steigen je nach Pflegegrad deutlich:
Der Entlastungsbetrag steigt für alle Pflegegrade von aktuell 125 Euro auf nun 131 Euro.
Zudem steigen die Zuschüsse für die ambulante Pflege um 4,5 Prozent, die Menschen in Anspruch nehmen können, die professionelle Pflegedienste in ihrem Zuhause einsetzen.
Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie etwa Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Statt aktuell 40 Euro steigt diese Leistung auf 42 Euro monatlich.
Fällt die Pflegeperson vorübergehend aus, können Pflegebedürftige die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dafür steht ihnen jährlich ein festes Budget zur Verfügung. Das betrug bislang 1.612 Euro und steigt ab 2025 auf 1.685 Euro.
Wird die pflegebedürftige Person hauptsächlich daheim gepflegt und besucht zudem eine Einrichtung für die Tagespflege oder Nachtpflege, kann dies ebenfalls bezuschusst werden. Die Leistungen für diese teilstationäre Pflege ändern sich ab 2025 wie folgt:
Für die vollstationäre Pflege, also die Pflege in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung, zahlt die Pflegeversicherung einen Festbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
Der ergänzende prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten erhöht sich 2025 nicht.
In erster Linie profitieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von den höheren Leistungen in der Pflege 2025. Die höheren Geldleistungen bieten insbesondere pflegenden Angehörigen eine wichtige finanzielle Entlastung. Sie erhalten mehr Unterstützung, um die oft kostspielige Versorgung besser stemmen zu können. Wer auf professionelle Pflegekräfte setzt, kann ebenfalls von der Anpassung profitieren, da die Zuschüsse die wachsenden Kosten etwas abfedern. Auch stationäre Einrichtungen dürften indirekt entlastet werden, da die gestiegenen Leistungen pflegenden Familien einen Teil der finanziellen Sorgen nehmen, was sich positiv auf die Wahl der Pflegeform auswirken kann.
1. Wird die Erhöhung der Pflegeleistungen automatisch ausgezahlt?
Ja, die Anpassung erfolgt automatisch. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nichts weiter tun. Die erhöhten Beträge werden ab Januar 2025 direkt überwiesen.
2. Wird es in den kommenden Jahren weitere Erhöhungen geben?
Die Bundesregierung hat erklärt, dass die Pflegeleistungen regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst werden sollen. Die nächste Anpassungen ist zum 1. Januar 2028 geplant.
3. Gilt die Erhöhung für alle Pflegebedürftigen?
Die Anpassungen gelten sowohl für Personen, die zuhause gepflegt werden, als auch für jene, die in stationären Einrichtungen leben. Allerdings gelten viele der Pflegeleistungen erst ab Pflegegrad 2.
Die Erhöhung der Geldleistungen in der Pflege ab Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt, um Pflegebedürftige und ihre Familien besser zu unterstützen. Obgleich die Anpassungen nicht alle finanziellen Belastungen auffangen, sind sie eine willkommene Entlastung in einer Zeit, in der Pflegekosten weiter steigen. Bei Fragen rund um ambulante Pflegeleistungen helfen wir Ihnen gerne weiter!
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