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Pflege 2025: Mehr Geld für Pflegebedürftige und Angehörige

Ab dem 1. Januar 2025 treten wesentliche Änderungen in der Pflegefinanzierung in Kraft, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugutekommen. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Geldleistungen in der Pflege zu erhöhen, um die gestiegenen Kosten und den wachsenden Bedarf an Pflege besser abzudecken. Doch welche Leistungen werden in der Pflege 2025 konkret erhöht, und wer kann davon profitieren? Hier geben wir Ihnen einen Überblick.

Schon im Jahr 2023 wurden bei der letzten großen Pflegereform lang erwartete Erhöhungen der Leistungen beschlossen. In einem ersten Schritt stiegen zum 1. Januar 2024 beispielsweise die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen und das Pflegegeld um 5 Prozent. Laut des Bundesgesundheitsministeriums erfolgt eine weitere Erhöhung ab Januar 2025.

Welche Leistungen werden in der Pflege 2025 erhöht?

Die meisten Pflegeleistungen erhöhen sich ab Beginn des neuen Jahres um jeweils 4,5 Prozent. Zu diesen gehören:

  • Pflegegeld
  • Entlastungsbetrag
  • Zuschüsse für die ambulante Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Tages- sowie Nachtpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA (Digitale Pflegeleistungen)
  • Anschubfinanzierung für Wohngruppen und
    Wohngruppenzuschlag

So erhöhen sich Pflegegeld & Co.

Pflegegeld

Pflegegeld steht pflegebedürftigen Personen zu, wenn sie mindestens Pflegegrad 2 haben und ihre Pflege teilweise selbst organisieren. Die Geldleistungen für pflegende Angehörige steigen je nach Pflegegrad deutlich:

  • Pflegegrad 2: Statt bisher 332 Euro erhalten pflegebedürftige Personen monatlich 347 Euro.
  • Pflegegrad 3: Die Leistungen steigen von 573 Euro auf 599 Euro.
  • Pflegegrad 4: Hier erhöht sich der Betrag von 765 Euro auf 800 Euro.
  • Pflegegrad 5: Anstelle von 947 Euro gibt es zukünftig 990 Euro.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag steigt für alle Pflegegrade von aktuell 125 Euro auf nun 131 Euro.

Zuschüsse für die ambulante Pflege

Zudem steigen die Zuschüsse für die ambulante Pflege um 4,5 Prozent, die Menschen in Anspruch nehmen können, die professionelle Pflegedienste in ihrem Zuhause einsetzen.

  • Pflegegrad 2: Pflegebedürftige Personen erhalten monatlich statt 761 Euro nun 796 Euro.
  • Pflegegrad 3: Die Leistungen steigen von 1.432 Euro auf 1.497 Euro.
  • Pflegegrad 4: Der Betrag erhöht sich von 1.778 Euro auf 1.859 Euro.
  • Pflegegrad 5: Statt 2.200 Euro gibt es zukünftig 2.299 Euro.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie etwa Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Statt aktuell 40 Euro steigt diese Leistung auf 42 Euro monatlich.

Kurzzeitpflege

Wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit nicht möglich ist, weil es dem pflegebedürftigen Menschen vorübergehend deutlich schlechter geht, kann die sogenannte Kurzzeitpflege für eine vorübergehende stationäre Aufnahme beantragt werden. Diese steigt von aktuell 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich.

Verhinderungspflege

Fällt die Pflegeperson vorübergehend aus, können Pflegebedürftige die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dafür steht ihnen jährlich ein festes Budget zur Verfügung. Das betrug bislang 1.612 Euro und steigt ab 2025 auf 1.685 Euro.

Tages- und Nachtpflege

Wird die pflegebedürftige Person hauptsächlich daheim gepflegt und besucht zudem eine Einrichtung für die Tagespflege oder Nachtpflege, kann dies ebenfalls bezuschusst werden. Die Leistungen für diese teilstationäre Pflege ändern sich ab 2025 wie folgt:

  • Pflegegrad 2: Statt 689 Euro gibt es 721 Euro.
  • Pflegegrad 3: Von aktuell 1.298 Euro steigen die Leistungen auf 1.357 Euro.
  • Pflegegrad 4: Hier gibt es statt 1.612 Euro 1.685 Euro.
  • Pflegegrad 5: Von derzeit 1.995 Euro steigen die Beträge auf 2.085 Euro.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wenn das Zuhause eines pflegebedürftigen Menschen barrierearm umgebaut werden muss, zahlt die Pflegeversicherung unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person. Dieser Zuschuss wird 2025 auf 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht. Diese Leistungen können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 beantragen.

Leistungen für die vollstationäre Pflege

Für die vollstationäre Pflege, also die Pflege in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung, zahlt die Pflegeversicherung einen Festbetrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.

  • Pflegegrad 2: Von 770 Euro steigt der Betrag auf 805 Euro.
  • Pflegegrad 3: Statt 1.262 Euro gibt es 1.319 Euro.
  • Pflegegrad 4: Von 1.775 Euro steigt der Zuschuss auf 1.855 Euro.
  • Pflegegrad 5: Statt 2.005 Euro zahlt die Pflegekasse 2.096 Euro.

 

Der ergänzende prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten erhöht sich 2025 nicht.

Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA

Mithilfe von ergänzenden Unterstützungsleistungen für DiPA (Digitale Pflegeanwendungen) können beispielsweise Pflegedienste ihre Klienten in die Nutzung digitaler Tools einweisen. Das Budget von derzeit 50 Euro monatlich steigt ab 2025 auf 53 Euro.

Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen

Der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung kommen ambulant betreuten Wohngruppen zugute. Mithilfe des Wohngruppenzuschlags soll eine organisatorische Präsenzkraft dauerhaft bezahlt werden können. Die Anschubfinanzierung ist dafür da, den Wohnraum einmalig auf die Bedürfnisse der Bewohner anzupassen. Der Wohngruppenzuschlag steigt für alle Pflegegrade von 214 Euro auf 224 Euro monatlich. Die Anschubfinanzierung erhöht sich für alle Pflegegrade von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person.

Wer profitiert von der Erhöhung?

In erster Linie profitieren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von den höheren Leistungen in der Pflege 2025. Die höheren Geldleistungen bieten insbesondere pflegenden Angehörigen eine wichtige finanzielle Entlastung. Sie erhalten mehr Unterstützung, um die oft kostspielige Versorgung besser stemmen zu können. Wer auf professionelle Pflegekräfte setzt, kann ebenfalls von der Anpassung profitieren, da die Zuschüsse die wachsenden Kosten etwas abfedern. Auch stationäre Einrichtungen dürften indirekt entlastet werden, da die gestiegenen Leistungen pflegenden Familien einen Teil der finanziellen Sorgen nehmen, was sich positiv auf die Wahl der Pflegeform auswirken kann. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wird die Erhöhung der Pflegeleistungen automatisch ausgezahlt?
Ja, die Anpassung erfolgt automatisch. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nichts weiter tun. Die erhöhten Beträge werden ab Januar 2025 direkt überwiesen.

2. Wird es in den kommenden Jahren weitere Erhöhungen geben?
Die Bundesregierung hat erklärt, dass die Pflegeleistungen regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst werden sollen. Die nächste Anpassungen ist zum 1. Januar 2028 geplant.

3. Gilt die Erhöhung für alle Pflegebedürftigen?
Die Anpassungen gelten sowohl für Personen, die zuhause gepflegt werden, als auch für jene, die in stationären Einrichtungen leben. Allerdings gelten viele der Pflegeleistungen erst ab Pflegegrad 2.

Pflege 2025: Bessere Unterstützung für Betroffene

Die Erhöhung der Geldleistungen in der Pflege ab Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt, um Pflegebedürftige und ihre Familien besser zu unterstützen. Obgleich die Anpassungen nicht alle finanziellen Belastungen auffangen, sind sie eine willkommene Entlastung in einer Zeit, in der Pflegekosten weiter steigen. Bei Fragen rund um ambulante Pflegeleistungen helfen wir Ihnen gerne weiter!