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Erklärung zur Barrierefreiheit

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://solitas-pflege.de veröffentlichte Website der Solitas Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH.

Als Unternehmen sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen

Unsere Website informiert über die Leistungen und Angebote unseres Pflegedienstes sowie unserer Tagespflege. Interessierte Personen können sich auf der Website über die verfügbaren Leistungen informieren. Über ein bereitgestelltes Kontaktformular besteht die Möglichkeit, eine unverbindliche Anfrage für Pflegeleistungen zu stellen. Dabei werden Angaben zum Pflegegrad und der gewünschten Leistung abgefragt. Nach Absenden des Formulars erfolgt die weitere Kommunikation ausschließlich außerhalb der Website, per E-Mail oder Telefon. Die Nutzung des Formulars führt nicht zu einer Buchung oder einem Vertragsschluss.

Die Website ist so gestaltet, dass sie auch für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen zugänglich ist. Inhalte sind über Tastatur und Screenreader bedienbar, Texte sind klar strukturiert, und Formularelemente sind mit aussagekräftigen Beschriftungen versehen.

Konformitätsstatus

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level A, AA.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbeurteilung (der Inhalt wurde von einem internen Mitarbeiter oder dem Entwickler des Inhalts beurteilt) und wurde am 25.06.2025 vorgenommenen. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG 2.1 Level A, AA).

Die Website ’solitas Pflege‘ hat gegenüber dem durch die WCAG 2.1 Level A, AA abgebildeten Konformitätslevel den Status: teilweise konform: nur Teile des Inhalts sind konform.
Wir stellen Dienstleistungen und Informationen in Anlehnung an §2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) auf unserer Website zur Verfügung. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir haben unsere Website entsprechend den im weiteren Text beschriebenen Konformitätskriterien geprüft und im Hinblick auf eine barrierefreie Nutzung optimiert. Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549, Version 3.2.1 (entspricht WCAG 2.1 Level AA). Die folgenden Inhalte und Funktionen sind bereits barrierefrei umgesetzt:

  • Startseite
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Kontaktseite mit Anfrageformular
  • Anfrageseite mit Formular

Bei einigen weiteren Informationsseiten (z. B. „Über uns“, Beschreibung der Leistungen, Blog) bestehen derzeit noch einzelne Barrieren. Dazu zählen:

  • fehlende Alternativtexte bei einzelnen Bildern
  • unvollständige Linktitel
  • inkonsistente Schriftgrößen (z. B. Verwendung von px statt rem)
  • teilweise fehlende semantische Strukturierung von Überschriften.
  • zu optimierende Kontraste

Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer Website. Leider konnten wir aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung bis zum Ende des Jahres 2025 zu beseitigen. Einzelne Verbesserungen werden bereits sukzessive eingepflegt.

Technologieabhängigkeit

Die Zugänglichkeit der Website wurde mit folgenden Browsern getestet: Chrome, Firefox, Safari

Die Website ist auf folgende Technologien für eine barrierefreie Nutzung angewiesen: HTML, WAI-ARIA, CSS, JavaScript

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns ein Feedback über die Zugänglichkeit von ’solitas Pflege’‘ geben möchten, wenden Sie sich bitte über das untenstehende Kontaktformular, telefonisch, per E-Mail oder über eine andere angegebene Methode an unsere Kontaktperson für Barrierefreiheit.
Wir tun unser Bestes, um innerhalb von 72 Stunden auf Ihr Feedback zu antworten.

Name: Johannes Funkner | ALTUS.MEDIA
Strasse: Seestraße 3
PLZ / Ort: 04207 Leipzig
E-Mail: kontakt@altus-media.de

Marktüberwachungsbehörde

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung ist für das Bundesland Sachsen-Anhalt die neu geschaffene „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) benannt worden.

Die Solitas Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH arbeitet beständig an der Verbesserung der Website. Wir sind bemüht, alle im Prüfbericht vom 25.06.2025 festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 mit dem Medienkonzepte Generator zur Barrierefreiheit (https://medienkonzepte.de/barrierefreiheitserklaerung-generator/) erstellt.

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