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Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – was brauche ich wann?

Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen. Oft ist es die eigene Familie, die sich mit viel Engagement um die Pflege eines geliebten Menschen kümmert. Doch manchmal braucht es eine Pause – sei es aufgrund eines Urlaubs, einer Erkrankung oder einfach, um neue Kraft zu schöpfen. Außerdem ist eine Rückkehr nach Hause nach einem Krankenhausaufenthalt mitunter mit großen Schwierigkeiten verbunden. In solchen Fällen können Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung sein. Doch worin unterscheiden sich diese beiden Leistungen, und wann ist welche die richtige Wahl?

Kurzzeitpflege: stationäre Pflege in Notsituationen

Die Kurzzeitpflege dient dazu, Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung unterzubringen, wenn weder eine ambulante noch eine teilstationäre Pflege möglich oder angemessen ist. Die kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn die Rückkehr in die eigene Wohnung noch nicht möglich ist. Auch in anderen Krisensituationen, in denen eine häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, kommt die Kurzzeitpflege infrage.

Kurzzeitpflege: ein Beispiel aus dem Pflegealltag

Frau Meier, 82 Jahre alt, hat sich bei einem Sturz das Bein gebrochen und war einige Wochen im Krankenhaus. Auch nach dem Klinikaufenthalt braucht sie intensive Pflege. Ihr Sohn, der sich sonst um sie kümmert, kann sie in dieser Zeit nicht ausreichend versorgen, weil er selbst erkrankt ist. Eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung hilft Frau Meier, sich zu erholen, bis sie wieder nach Hause kann.

Wichtige Fakten zur Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege – wenn die private Pflegeperson eine Pause braucht

Die Verhinderungspflege greift, wenn eine pflegende Person vorübergehend verhindert ist – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder einfach einer dringend benötigten Erholungspause. In diesem Fall übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Betreuung, entweder durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Person, zum Beispiel eine Nachbarin oder einen Freund.

Verhinderungspflege: ein Beispiel aus dem Pflegealltag

Herr Schmidt pflegt seine Frau seit zwei Jahren zu Hause. Nun möchte er für eine Woche in den Urlaub fahren, um neue Energie zu tanken. Während dieser Zeit übernimmt eine Pflegekraft aus einem ambulanten Pflegedienst die Betreuung seiner Frau – finanziert durch die Verhinderungspflege.

Wichtige Fakten zur Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – welche ist die richtige Wahl?

Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab:

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation? → Kurzzeitpflege
Wenn die private Pflegeperson verhindert ist? → Verhinderungspflege

Tipp: Beide Leistungen lassen sich kombinieren! Falls das Budget für die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft wurde, können bis zu 806 Euro zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden.

Unterstützung in Anspruch nehmen und Entlastung schaffen

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Großartiges. Doch auch sie brauchen Pausen, um langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind wertvolle Entlastungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen, schwierige Zeiten zu überbrücken – ganz ohne schlechtes Gewissen.

Solitas kann Sie bei Bedarf bei der Verhinderungspflege unterstützen. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!