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Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen, Tipps

Ein langes und gesundes Leben – das wünschen wir uns wohl alle. Doch mit fortschreitendem Alter häufen sich diverse Krankheiten oder Beschwerden, die den Alltag älterer Menschen einschränken. Wann die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt sind und welche Leistungen Ihnen dann zustehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt

Definition: Das umfasst der Pflegegrad 1

Laut Definition liegen bei Pflegegrad 1 “verhältnismäßig geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten” vor.* Betroffene weisen beispielsweise geringe körperliche Beeinträchtigungen aufgrund von Gelenkerkrankungen auf. Sie benötigen gegebenenfalls Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden und anderen Aspekten der Selbstversorgung.

Voraussetzungen: Wann wird der Pflegegrad 1 gewährt?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Nach Eingang Ihres Antrags findet eine Pflegebegutachtung in Ihrem häuslichen Umfeld statt. Bei gesetzlich Versicherten wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes tätig, bei privat Versicherten ist die Medicproof GmbH zuständig. Die Pflegebegutachtung erfolgt in festgelegten Modulen, die wir Ihnen in unserem Übersichtsartikel zu Pflegegraden näher beschreiben. Erreicht die begutachtete Person einen Wert von 12,5 bis unter 27, erhält sie den Pflegegrad 1.

Welche Leistungen erhalte ich mit Pflegegrad 1?

Die Unterstützung mit pflegerischen Leistungen bei Pflegegrad 1 zielt darauf ab, die Selbstständigkeit durch frühzeitige Hilfestellungen zu erhalten oder wieder zu verbessern. Zudem soll dadurch auch der Verbleib im vertrauten Zuhause lange ermöglicht bleiben. Da Menschen mit dem Pflegegrad 1 an vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen leiden, sind für sie noch keine ambulanten Sachleistungen durch Pflegedienste sowie noch kein Pflegegeld vorgesehen.

Konkret haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen:

Pflegeberatung
Im Rahmen einer umfassenden individuellen Beratung kann schon frühzeitig auf die jeweilige Situation der Betroffenen eingegangen werden. Solche Beratungsangebote gibt es bei den Pflegekassen, privaten Versicherungsunternehmen sowie Pflegestützpunkten. Zudem können Betroffene einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Dieser wird durch eine dafür zugelassene Pflegefachkraft in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Pflegende Angehörige können zudem kostenfrei an einem Pflegekurs teilnehmen.

Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfeldes
Muss beispielsweise die Dusche barrierefrei umgebaut werden, kann diese Maßnahme durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Pro Gesamtmaßnahme sind bis zu 4.000 € für die Wohnraumanpassung abrufbar.

Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige des Grades 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €. Dieser kann u.a. für Kurzzeitpflege und Angebote zur Alltagsunterstützung genutzt werden. Nützliche Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zu Entlastungsleistungen

Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Mit Pflegegrad 1 erhalten Betroffene bis zu 40 € monatlich für bestimmte Pflegehilfsmittel wie etwa Bettschutzeinlagen oder Schutzmasken sowie 25,50 € für den Hausnotruf.

Wohngruppenzuschuss
Wohnen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 in einer ambulant betreuten Wohngruppe gemäß Pflegeversicherungsrecht, können sie den Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 € beanspruchen. Soll erst eine ambulant betreute Wohngruppe gegründet werden, ist auch eine Anschubfinanzierung möglich.

Sie haben Fragen rund um die Inanspruchnahme pflegerischer Leistungen? Gern helfen Ihnen unsere Mitarbeiter weiter.