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Stambulante Pflege & Co.: Diese Pflege-Reformen sind in Planung

Hohe Eigenanteile, wenig Pflegepersonal und Defizite bei den Pflegekassen: Die Pflege in Deutschland ist reformbedürftig. Doch was genau ist geplant, um die Situation für Pflegebedürftige, deren Angehörige und nicht zuletzt auch das Pflegepersonal zu verbessern? Wir stellen die derzeit diskutierten Ideen vor.

Reformansatz 1: Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte

Das Statistische Bundesamt hat vorausberechnet, dass bis zum Jahr 2049 bis zu 690.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen werden. Dies liegt unter anderem daran, dass sich Pflegende aus Altersgründen oder aber wegen einer beruflichen Umorientierung aus dem Pflegeberuf verabschieden.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Pflege attraktiver für Berufseinsteiger und erfahrene Pfleger machen, indem diese mehr Kompetenzen erhalten. Sie sollen Aufgaben übernehmen können, die bislang nur von Ärztinnen und Ärzten erledigt werden können. Pläne des Bundesgesundheitsministeriums sehen ein “Gesetz zur Reform der Pflegekompetenz” vor. Laut Lauterbach soll eine grundsätzliche Reform der Pflege erfolgen. In allen Bereichen, in denen Pflege ausgebildet wird, sollen die Zuständigkeiten “deutlich” erweitert werden. Laut eines Eckpunktepapiers sind folgende Reformen geplant:

  • gemäß ihren Qualifikationen sollen Pflegekräfte in der Versorgung mehr Kompetenzen erhalten
  • Pflegefachkräfte in der ambulanten Krankenpflege sollen künftig auch bestimmte Leistungen verordnen können wie etwa Hilfsmittel zur Wundversorgung, Salben, Katheter
  • die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte sollen auch bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit einbezogen werden
  • Mit der “Advanced Practice Nurse” soll ein für Deutschland neues Berufsbild geschaffen werden. Dieses ist in anderen Ländern bereits erprobt und etabliert. Personen, die die Heilkunde-Ausübung in einem Masterstudium gelernt haben, sollen diese Heilkunde auch eigenverantwortlich ausüben können. So ist z.B. die Verordnung von ambulanter Krankenpflege, von Hilfsmitteln und eventuell auch von bestimmten Arzneimitteln durch Personen mit dieser Ausbildung denkbar.

Reformansatz 2: Stambulante Pflege

Mit der “stambulanten Pflege” ist eine neue Pflegeform geplant. Diese soll zwischen Pflegeheim und der häuslichen Pflege durch Angehörige angesiedelt werden. Diese Mischform aus ambulanter und stationärer Pflege soll in sogenannten Pflegewohnungen stattfinden. Das in Deutschland neue Konzept der stambulanten Pflege sieht vor, dass Menschen in einer altersgerechten Wohnung leben und dort rund um die Uhr von einem Pflegedienst versorgt werden können. Noch vor dem Sommer will Minister Lauterbach ein Pflegegesetz vorstellen, das die nötigen Eckpunkte dazu enthalten soll.

Noch offen ist indes, wie es mit einer Reform der Finanzen der Pflegekassen weitergehen soll. Die Kosten in der Pflege sind zwischen 2017 und 2023 von 35 Milliarden Euro auf 66 Milliarden Euro gestiegen – die Tendenz zeigt weiter nach oben. Um der Kostensteigerung entgegenzuwirken, beschloss das Kabinett bereits im letzten Jahr einen Anstieg der Pflegebeiträge und ein flexibel nutzbares Entlastungsbudget für Entlastungs- und Kurzzeitpflege in Kraft, das im Sommer 2025 in Kraft tritt.

GKV-Verband fordert Enquete-Kommission

Der GKV-Spitzenverband kritisiert die bisherigen Reformschritte als unzureichend und fordert umfassendere Reformen, damit die Pflege auch zwischen 2025 und 2040 funktionieren kann. Dies könne die Regierung allerdings nicht allein leisten. Daher fordert der Verband eine Enquete-Kommission, an der sich alle relevanten Gruppen beteiligen: Parteien, Gewerkschaften, Arbeitgeber, pflegende Angehörige, Wissenschaft. Ob und wann eine solche Kommission ihre Arbeit aufnehmen kann, bleibt abzuwarten.

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