Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können Rezepte bereits elektronisch nutzen, doch das E-Rezept für Privatversicherte ließ bislang auf sich warten. Vor Kurzem aber haben der PKV-Verband und Kooperationspartner mit dem Online-Check-in eine zentrale Voraussetzung für das Ausstellen von E-Rezepten geschaffen. Wir verraten Ihnen mehr darüber.
Im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten benötigen Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Daher muss beim E-Rezept für Privatversicherte anders vorgegangen werden. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat daher gemeinsam mit der gematik und weiteren Partnern den sogenannten Online-Check-in entwickelt. Dabei handelt es sich um ein sicheres, kartenloses Verfahren, mit dem privatversicherte Patienten ihre Krankenversichertennummer und weitere Stammdaten an Arztpraxen übermitteln können. Nur wenn die Krankenversichertennummer vorliegt, können Praxen E-Rezepte ausstellen und – die entsprechende Berechtigung vorausgesetzt – auf die elektronische Patientenakte zugreifen.
Der Online-Check-in wird in einer App der jeweiligen privaten Krankenversicherung durchgeführt. Dazu scannen Privatversicherte einen QR-Code, den ihnen ihre Arztpraxis bereitgestellt hat und der die KIM-Adresse der Praxis enthält. Nach einer Zustimmung durch die Versicherten werden die Daten an die Praxis übermittelt, die diese nach kurzer Prüfung übernehmen kann. Für die Übermittlung wird der sehr sichere Kommunikationsdienst KIM genutzt. Für die Praxen ist keine aufwändige Anpassung ihrer Praxissoftware nötig, da der übermittelte Datensatz von seiner Struktur her dem Stammdatensatz für gesetzlich Versicherte entspricht.
Zudem werden aktuell auch Systemanpassungen durchgeführt, damit das E-Rezept für Privatversicherte ausgestellt und eingelöst werden kann. Die Einführung des Online-Check-ins und des elektronischen Rezepts für Privatversicherte wird schrittweise erfolgen. Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung spart das E-Rezept für Privatversicherte Zeit und Wege und sorgt für eine einfachere Einreichung von Kostenbelegen.
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