Es ist schon paradox: Online-Banking ist auch in Deutschland längst zur Normalität geworden, wir überweisen und bezahlen digital. Doch wenn es um unsere Gesundheitsdaten geht, ist Deutschland aktuell auf dem Stand eines Entwicklungslandes. Das soll sich jedoch bald ändern, denn die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab 2025 zum Standard werden. Was bringt diese den Patienten? Und woran scheiterte der Durchbruch der Digitalisierung von Gesundheitsdaten bislang?
Während beispielsweise in Schweden die digitale Patientenakte längst etabliert ist, herrschen hierzulande noch Papierwust und Frust über fehlende Informationen. Das soll sich nun ändern: Mit einem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsminister Lauterbach die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept (weiter) vorantreiben.
Bei der Klausurtagung von Kanzler Scholz und den 16 Bundesministern in der vergangenen Woche auf Schloss Meseberg ging es unter anderem um die Digitalisierung von Gesundheitsdaten. Das Bundeskabinett brachte Gesetzespläne auf den Weg, die den Einsatz elektronischer Rezepte und Gesundheitsakten beschleunigen sollen. Damit soll die Digitalisierung von Gesundheitsdaten für Millionen Menschen endlich Alltag werden.
Wie bereits angekündigt, sollen E-Rezepte bis Anfang 2024 in allen Arztpraxen erhältlich sein. Die elektronische Patientenakte soll dann ab 2025 für alle Patienten kommen. Zu diesem Zweck werden ab 2025 die Krankenkassen für jede*n Versicherte*n automatisch eine solche Akte anlegen. Wer die ePA partout nicht nutzen möchte, kann ihrer Verwendung im Rahmen eines sogenannten Opt-out-Verfahrens ausdrücklich widersprechen. Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte endlich Fahrt aufnimmt. Die Bundesregierung hofft, durch dieses Vorgehen bis zum Jahr 2026 eine Nutzungsquote von 80 Prozent zu erreichen.
Die digitale Patientenakte gibt es eigentlich schon seit 2021 in freiwilliger Form, doch technische Hürden und mangelnde Informationen führten dazu, dass sie sich bislang nicht durchsetzen konnte. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion antwortete die Bundesregierung kürzlich, dass bis zur Jahresmitte 2023 lediglich 704.050 digitale Patientenakten angelegt worden seien*. Das ist weniger als ein Prozent der insgesamt 74 Millionen Versicherten im Land – ein mehr als mageres Ergebnis.
Als Grund für die mangelnde Verbreitung nannte die Bundesregierung den hohen Aufwand bei der Beantragung der ePA. Bislang müssen Patientinnen und Patienten sich zunächst eine App der Krankenkasse herunterladen, dann auf eine schriftliche Bestätigung warten und erst danach die Akte einrichten.
Die elektronische Patientenakte soll die Gesundheitsversorgung verbessern und die Patientensicherheit erhöhen. Patientinnen und Patienten können dank der ePA alle Informationen rund um ihre Krankengeschichte gebündelt elektronisch verwalten. Befunde, Medikationspläne, Unverträglichkeiten, Allergien, Blutbilder, Therapien uvm. liegen nicht mehr verstreut in verschiedenen Aktenschränken diverser Arztpraxen, sondern sind digital schnell abrufbar.
Die Vorteile davon liegen auf der Hand:
Alles am Smartphone zu verwalten, stellt insbesondere für ältere Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Beeinträchtigungen mitunter eine Hürde dar. Doch auch diese sollten die elektronische Patientenakte laut Gesundheitsminister Lauterbach nutzen. Man müsse die ePA nicht zwingend per App am Smartphone anschauen, es reiche auch, wenn sie angelegt und von Ärzten einsehbar wäre, so Lauterbach. Wer die digitale Patientenakte ablehne, so Lauterbach, habe eine schlechtere Versorgung, da Befunde und Medikationspläne nicht umfassend und schnell abrufbar sind.
Hintergründe und Stimmen zur elektronischen Patientenakte bietet das folgende Video:
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