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ePA: Digitalisierung von Gesundheitsdaten wird 2025 zum Standard

Es ist schon paradox: Online-Banking ist auch in Deutschland längst zur Normalität geworden, wir überweisen und bezahlen digital. Doch wenn es um unsere Gesundheitsdaten geht, ist Deutschland aktuell auf dem Stand eines Entwicklungslandes. Das soll sich jedoch bald ändern, denn die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab 2025 zum Standard werden. Was bringt diese den Patienten? Und woran scheiterte der Durchbruch der Digitalisierung von Gesundheitsdaten bislang?

Inhaltsverzeichnis

Durchbruch der elektronischen Patientenakte ab 2025?

Während beispielsweise in Schweden die digitale Patientenakte längst etabliert ist, herrschen hierzulande noch Papierwust und Frust über fehlende Informationen. Das soll sich nun ändern: Mit einem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsminister Lauterbach die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept (weiter) vorantreiben.

Bei der Klausurtagung von Kanzler Scholz und den 16 Bundesministern in der vergangenen Woche auf Schloss Meseberg ging es unter anderem um die Digitalisierung von Gesundheitsdaten. Das Bundeskabinett brachte Gesetzespläne auf den Weg, die den Einsatz elektronischer Rezepte und Gesundheitsakten beschleunigen sollen. Damit soll die Digitalisierung von Gesundheitsdaten für Millionen Menschen endlich Alltag werden.

Die elektronische Patientenakte wird zum Standard

Wie bereits angekündigt, sollen E-Rezepte bis Anfang 2024 in allen Arztpraxen erhältlich sein. Die elektronische Patientenakte soll dann ab 2025 für alle Patienten kommen. Zu diesem Zweck werden ab 2025 die Krankenkassen für jede*n Versicherte*n automatisch eine solche Akte anlegen. Wer die ePA partout nicht nutzen möchte, kann ihrer Verwendung im Rahmen eines sogenannten Opt-out-Verfahrens ausdrücklich widersprechen. Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der elektronischen Patientenakte endlich Fahrt aufnimmt. Die Bundesregierung hofft, durch dieses Vorgehen bis zum Jahr 2026 eine Nutzungsquote von 80 Prozent zu erreichen.

Warum war die ePA bislang ein Misserfolg?

Die digitale Patientenakte gibt es eigentlich schon seit 2021 in freiwilliger Form, doch technische Hürden und mangelnde Informationen führten dazu, dass sie sich bislang nicht durchsetzen konnte. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion antwortete die Bundesregierung kürzlich, dass bis zur Jahresmitte 2023 lediglich 704.050 digitale Patientenakten angelegt worden seien*. Das ist weniger als ein Prozent der insgesamt 74 Millionen Versicherten im Land – ein mehr als mageres Ergebnis.

Als Grund für die mangelnde Verbreitung nannte die Bundesregierung den hohen Aufwand bei der Beantragung der ePA. Bislang müssen Patientinnen und Patienten sich zunächst eine App der Krankenkasse herunterladen, dann auf eine schriftliche Bestätigung warten und erst danach die Akte einrichten.

Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte soll die Gesundheitsversorgung verbessern und die Patientensicherheit erhöhen. Patientinnen und Patienten können dank der ePA alle Informationen rund um ihre Krankengeschichte gebündelt elektronisch verwalten. Befunde, Medikationspläne, Unverträglichkeiten, Allergien, Blutbilder, Therapien uvm. liegen nicht mehr verstreut in verschiedenen Aktenschränken diverser Arztpraxen, sondern sind digital schnell abrufbar.

Die Vorteile davon liegen auf der Hand:

Schneller Zugriff

Befunde & Co. können zu jeder Tageszeit unkompliziert aufgerufen werden – unabhängig von der Erreichbarkeit der zuständigen Arztpraxen

Bessere medizinische Versorgung

eine Übersicht über verwendete Medikamente und Allergien senkt das Risiko für Doppelmedikation und unerwünschte Wechselwirkungen erheblich. Aktuell sterben in Deutschland etwa 20.000 Menschen jährlich wegen einer Doppelmedikation oder Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln.

Bessere Nutzung von Ressourcen

Dank der ePA werden doppelte Untersuchungen wie etwa Röntgenaufnahmen oder Blutentnahmen vermieden.

Eigene Ergänzungen

Patienten können auch eigene Informationen, z.B. ein Schmerztagebuch, hochladen und ihre Akte dadurch unkompliziert ergänzen.

Patienten haben die Datenhoheit über ihre Gesundheitsdaten

Sie können selbst festlegen, welcher Arzt was für welchen Zeitraum sehen kann.

Zweitmeinung einholen

Es wird einfacher, bei unklarem oder einem sehr ernsten Befund eine Zweitmeinung bei einer anderen Praxis einzuholen, da das zeitraubende Besorgen von analogen Befunden entfällt.
Wie wichtig eine Bündelung dieser Informationen und eine schnelle Abrufbarkeit sind, zeigt sich besonders im Ernstfall: Wer im Krankenhaus wegen eines medizinischen Notfalls behandelt werden muss, ist auf schnelle Hilfe angewiesen. Liegt jedoch keine elektronische Patientenakte vor, können vorangegangene Operationen, Allergien, Medikationspläne etc. erst mit zeitlicher Verzögerung abgerufen werden. Für das medizinische Personal ist es in so einer Situation kaum möglich, eine akut erkrankte Person schnell und adäquat zu versorgen.

Kann ich steuern, welcher Arzt was in der ePA sieht?

Nach wie vor gibt es viele Menschen, die der ePA skeptisch gegenüberstehen, weil sie Bedenken wegen des Datenschutzes haben. Auch gibt es die Befürchtung, zum gläsernen Patient zu werden oder höhere Krankenkassenbeiträge zu zahlen, wenn man Vorerkrankungen hat. Tatsächlich ist es jedoch so, dass Krankenkassen und Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte haben. Zugriff auf die Daten haben nur die Versicherten und Ärzte. Und letztere auch nur, wenn die Patientinnen und Patienten ihnen eine entsprechende Berechtigung erteilen. Diese Berechtigung kann auch nur für einzelne Dokumente und für einen selbst festgelegten Zeitraum erteilt werden. Sie ist zudem jederzeit widerrufbar.

ePA: besser ohne Smartphone nutzen als gar nicht

Alles am Smartphone zu verwalten, stellt insbesondere für ältere Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Beeinträchtigungen mitunter eine Hürde dar. Doch auch diese sollten die elektronische Patientenakte laut Gesundheitsminister Lauterbach nutzen. Man müsse die ePA nicht zwingend per App am Smartphone anschauen, es reiche auch, wenn sie angelegt und von Ärzten einsehbar wäre, so Lauterbach. Wer die digitale Patientenakte ablehne, so Lauterbach, habe eine schlechtere Versorgung, da Befunde und Medikationspläne nicht umfassend und schnell abrufbar sind.

Hintergründe und Stimmen zur elektronischen Patientenakte bietet das folgende Video:

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