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5 Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt Befunde und Information über die persönliche Gesundheit in digitaler Form. Diese digitale Akte steht seit einiger Zeit allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung und wird nun auch in der Pflege eingeführt. Sie möchten mehr über Inhalt, Vorteile & Co. der elektronischen Patientenakte erfahren? Wir geben Antwort auf 5 häufige Fragen rund um die ePA.

Inhaltsverzeichnis

Wann wird die elektronische Patientenakte in der Pflege eingeführt?

Die elektronische Patientenakte wird schon seit 2021 in mehreren Stufen lanciert, zunächst wurden Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser mit der notwendigen Technik ausgestattet. 2023 soll nun auch die Pflege komplett in der ePA dokumentiert werden. Das bedeutet, dass nun auch Pflegedienstleister sich freiwillig an die elektronische Patientenakte anbinden lassen können.

Was beinhaltet die e-Patientenakte?

In die elektronische Patientenakte können gesetzlich Versicherte Befunde, Behandlungspläne und andere Dokumente, die ihre Gesundheit betreffen, einstellen. Dazu gehören:

  • bereits vorhandene medizinische Unterlagen
  • Gesundheitstagebücher (z.B. zu Blutdruck oder Blutzucker)
  • Schmerztagebücher
  • Notfalldatensatz
  • elektronischer Medikamentenpass
  • Patientenverfügungen
  • Mutterpass
  • Impfpass
  • Zahnarzt-Bonusheft
  • Untersuchungsheft für Kinder (in der ePA des Kindes)

 

Patient*innen dürfen auch Krankenhäuser und Ärzt*innen dazu berechtigen, medizinische Unterlagen in ihrer e-Patientenakte zu speichern, darunter

  • Diagnosen
  • Befunde
  • Laborberichte
  • Therapiepläne
  • Arztbriefe etc.

Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

Die e-Patientenakte gibt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte eines Patienten. Welche Vorerkrankungen liegen vor? Welche Untersuchungen wurden bei einem Patienten/einer Patientin bereits durchgeführt? Wie sehen die Blutwerte aus? Noch bis vor Kurzem lagerten diese Informationen häufig in verschiedenen Praxen oder Krankenhäusern. Beim nächsten Arztbesuch oder nach einem Umzug konnte es dann schon mal vorkommen, dass wichtige Informationen fehlten und Untersuchungen wiederholt werden mussten. 

Dank der ePA entfällt nun das zeit- und nervenaufreibende Besorgen von Arztbriefen und Nachweisen in Papierform. Alle benötigten Dokumente liegen direkt vor und es bleibt mehr Zeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Wer hat Zugriff auf die Daten in der ePA?

Patient*innen können selbst entscheiden, welche Informationen sie wie lange mit welchen Ärzt*innen, Krankenhäusern und Apotheken teilen und individuelle Berechtigungen erteilen.

Kranken- und Pflegekassen haben keinerlei Zugriff auf die in der ePA gespeicherten Dokumente.

Wie erhalte ich die elektronische Patientenakte?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erhalten Sie die ePA über Ihre Krankenkasse. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten dazu eine eigene App an. Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Um alle Funktionen der elektronischen Patientenakte nutzen zu können, benötigen Sie zudem die neue elektronische Gesundheitskarte, die über eine NFC-Schnittstelle verfügt. Wenn Sie diese noch nicht haben, können Sie sie und eine persönliche PIN-Nummer bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Übrigens: Die Nutzung der App und der ePA ist für gesetzlich Versicherte kostenlos und freiwillig.

Das bedeutet die e-Patientenakte für Pflegedienste

Die Einführung der ePA in der Pflege bietet für Pflegedienste unschlagbare Vorteile. Unser Fachpersonal kann sich so schnell einen verlässlichen Überblick dazu verschaffen, welche Erkrankungen bei einem Klienten/einer Klientin bestehen, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Risikofaktoren bestehen. Für unsere Arbeit ist das essentiell. Und das nicht nur bei der Aufnahme neuer Patienten, sondern auch bei der laufenden Betreuung von Klienten. Damit wir jedoch die ePA nutzen können, müssen eben auch Ärzt*innen die elektronische Patientenakte ihren Patient*innen anbieten. Im ländlichen Raum wird das aber leider aktuell noch nicht bzw. in geringem Umfang umgesetzt. 

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