Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein E-Rezept einzulösen. Aber: Nicht alle davon sind gleichermaßen praktikabel. Erleichterung bringt aber eine Neuerung, denn seit dem 01. Juli können Sie auch einfach mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein E-Rezept einlösen. Seitdem steigen die Nutzungszahlen des papierlosen Rezepts spürbar. Wir verraten Ihnen, was Sie über die neue Methode wissen müssen.
Das papierlose Rezept wird in Ihrer Arztpraxis erstellt, signiert und in einem zentralen System abgelegt. Auf dieses können Apotheken zugreifen und das entsprechende E-Rezept einlösen. Dafür benötigen gesetzlich Versicherte entweder eine spezielle App auf ihrem Smartphone oder ihre elektronische Gesundheitskarte. Eine PIN wird seit dem 01.07.2023 nicht mehr benötigt.
Nein, Versicherte müssen nichts weiter tun, sondern können ihre elektronische Gesundheitskarte sofort nutzen. Wenn eine Praxis ein Rezept ausstellt, wird dies auf einem zentralen Server gespeichert. Die Versichertenkarte dient im Prinzip nur als Schlüssel, um das Rezept in der Apotheke abzurufen.
Aktuell werden über das E-Rezept nur apothekenpflichtige Medikamente verschrieben. Spezielle Sonderrezepte (T-Rezepte), Rezepte für Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) und andere Verschreibungsarten sollen in Zukunft ebenfalls möglich sein.
E-Rezepte können in allen Apotheken ausgelesen werden, in denen die technische Umstellung dafür erfolgt ist. Auch Online-Apotheken ermöglichen übrigens das Einlösen des E-Rezepts. Dies funktioniert dort, indem das Rezept als Datei hochgeladen oder mit einer App gescannt wird.