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Pflegegrad beantragen: Darauf müssen Sie achten

Sie brauchen Unterstützung im Alltag? Dann kann die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernehmen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Pflegegrad beantragen, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten und was Sie tun können, wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.
  • Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
  • Ein Gutachter oder eine Gutachterin prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Beschönigen Sie dabei nichts.
  • Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Laut dem Statistischen Bundesamt sind in Deutschland rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Gut acht von zehn werden zu Hause versorgt, von Angehörigen, von einem ambulanten Pflegedienst oder von beiden. Die übrigen leben in einem Pflegeheim.

Leistungen der Pflegekasse erhalten Sie nur mit einem Pflegegrad. Es gibt aktuell 5 Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

  1. Pflegekasse kontaktieren: Gesetzlich Versicherte wenden sich an ihre Krankenkasse, denn die Pflegekasse gehört dazu. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.
  2. Antrag schriftlich stellen: Offiziell reicht ein Anruf. Besser ist aber ein kurzer Brief oder eine E-Mail, auch ohne Formular. So können Sie das Antragsdatum später nachweisen. Für ganz sicheren Nachweis schicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein.
  3. Formulare ausfüllen: Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend die Antragsformulare zu. Füllen Sie diese aus und schicken Sie sie zurück.
  4. Pflegeberatung nutzen: Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag muss Ihnen die Pflegekasse eine kostenlose Pflegeberatung anbieten. Nutzen Sie das Angebot. Die Beratung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
  5. Begutachtung: Der Medizinische Dienst prüft Ihre Situation, bei Privatversicherten die Medicproof GmbH. Mehr dazu lesen Sie im nächsten Abschnitt.
  6. Bescheid erhalten: Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden. Hält sie die Frist nicht ein und ist selbst für die Verzögerung verantwortlich, zahlt sie Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche.

Wer entscheidet über den Pflegegrad?

Über den Pflegegrad entscheidet ein Gutachter oder eine Gutachterin. Dabei geht es nicht um Diagnosen, sondern darum, wie selbstständig Sie in Ihrem Alltag sind und wo Sie Hilfe brauchen. Meist findet die Begutachtung bei Ihnen zu Hause oder im Pflegeheim statt. In bestimmten Fällen, etwa bei einer erneuten Begutachtung, ist auch ein Gespräch per Telefon oder Video möglich.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Mit einer guten Vorbereitung kann der Gutachter oder die Gutachterin Ihre Situation besser einschätzen. Das sollten Sie bereithalten:

  • Pflegetagebuch: Notieren Sie einige Tage lang, wobei Sie Hilfe brauchen und wie lange das dauert, zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Essen oder Treppensteigen.
  • Medikationsplan: Die aktuelle Liste Ihrer Medikamente.
  • Arztbriefe und Entlassberichte: Zum Beispiel aus dem Krankenhaus oder der Reha.
  • Hilfsmittel: Eine Übersicht, welche Hilfsmittel Sie nutzen, zum Beispiel Rollator, Pflegebett oder Inkontinenzmaterial.
  • Eine vertraute Person: Wenn möglich, sollte ein Angehöriger oder Ihr Pflegedienst dabei sein und fehlende Informationen ergänzen.

Wichtig: Viele Menschen geben sich bei der Begutachtung selbstständiger, als sie sind. Das ist verständlich, denn niemand gibt gern zu, dass er Hilfe braucht. Doch nur wenn Sie nichts beschönigen, erhalten Sie den Pflegegrad, der zu Ihrer Situation passt.

Im folgenden Video zeigt der Medizinische Dienst, wie Sie sich am besten vorbereiten:

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Mehr Informationen

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Sobald der Bescheid da ist, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Welche Leistungen Sie erhalten und wie hoch sie sind, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Außerdem kommt es darauf an, ob Sie zu Hause oder im Pflegeheim versorgt werden. Wer zu Hause gepflegt wird, kann unter anderem diese Leistungen erhalten:

  • Pflegegeld (ab Pflegegrad 2): Pflegen Angehörige Sie zu Hause, zahlt die Pflegekasse Ihnen monatlich Pflegegeld.
  • Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2): Für einen ambulanten Pflegedienst wie Solitas. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): 131 Euro im Monat, zum Beispiel für eine Hilfe im Haushalt oder für Betreuung durch anerkannte Anbieter. Auch Leistungen eines Pflegedienstes können Sie damit bezahlen.
  • Zuschüsse: Zum Beispiel für Pflegehilfsmittel oder für den Umbau Ihrer Wohnung, etwa ein barrierefreies Bad.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2): Für die Zeit, in der pflegende Angehörige selbst eine Pause brauchen.

Pflegereform geplant

Die Bundesregierung plant eine größere Reform der Pflegeversicherung. Laut Gesetzentwurf soll unter anderem der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ab 2027 wegfallen. Mehrere Leistungen sollen neu geregelt werden. Noch ist nichts beschlossen (Stand: November 2026). Für Ihren Antrag gilt das aktuelle Recht. Sobald die Reform verabschiedet ist, aktualisieren wir diesen Ratgeber.

Pflegegrad zu niedrig? So legen Sie Widerspruch ein

Es kommt vor, dass der Pflegegrad niedriger ausfällt als erhofft. Dann kann sich ein Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnen. Gerade wenn nur wenige Punkte zum nächsthöheren Pflegegrad fehlen, können kleine Abweichungen den Unterschied machen. So gehen Sie vor:

Gutachten prüfen: Lesen Sie das Gutachten in Ruhe durch. Liegt es Ihnen nicht vor, fordern Sie es bei der Pflegekasse an.
Mit Ihren Notizen abgleichen: Vergleichen Sie das Gutachten mit Ihrem Pflegetagebuch. Wurden Einschränkungen übersehen oder zu gering bewertet?
Fristgerecht widersprechen: Sie haben einen Monat ab Erhalt des Bescheids Zeit. Ein kurzes Schreiben reicht.
Begründung nachreichen: Die ausführliche Begründung können Sie auch später schicken.

Wir unterstützen Sie gern

Sie möchten sich zu Hause von Solitas versorgen lassen oder haben Fragen rund um den Pflegegrad? Wir beraten Sie gern persönlich. Schreiben Sie uns einfach:
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