Viele Angehörige sind sich nicht bewusst, welche finanziellen Hilfen ihnen für die Pflege zustehen. Dabei gibt es verschiedene Leistungen, die die Pflege zu Hause erleichtern können. Neben dem Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), das direkt an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt wird, stehen Ihnen auch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, wie Betten oder Rollstühle, zu. Weitere Leistungen umfassen etwa die Wohnumfeldverbesserung (zum Beispiel für den Umbau eines barrierefreien Bades) und Entlastungsleistungen, die Sie für verschiedene Dienstleistungen wie Haushaltshilfen nutzen können. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten bei der Pflegekasse zu prüfen und zu beantragen.
Die Pflege eines Angehörigen kann physisch und emotional belastend sein. Es ist daher unerlässlich, regelmäßige Auszeiten einzuplanen, um sich zu erholen und neue Kraft zu schöpfen. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Diese Leistung der Pflegekasse kann in Anspruch genommen werden, wenn Sie vorübergehend verhindert sind, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub. Ein professioneller Pflegedienst oder eine andere qualifizierte Person kann in dieser Zeit die Pflege übernehmen. So können Sie ohne schlechtes Gewissen eine Pause einlegen.
Manchmal ist der Punkt erreicht, an dem die Pflege zu Hause nicht mehr allein zu bewältigen ist. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig professionelle Unterstützung in Betracht zu ziehen – sei es durch einen ambulanten Pflegedienst, Tagespflege oder, falls erforderlich, eine stationäre Einrichtung. Auch wenn dies eine schwere Entscheidung sein kann, ist es oft der beste Weg, um sowohl dem Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen die beste Betreuung und Entlastung zu ermöglichen.
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