Ein Einkauf, der mitgebracht wird. Eine Begleitung zum Arzt. Gemeinsam eine Runde spazieren gehen oder einfach ein bisschen Zeit miteinander verbringen: Gerade solche kleinen Hilfen können im Alltag einen großen Unterschied machen, wenn man nicht mehr alles allein schafft.
Für Menschen mit Pflegegrad gibt es deshalb die Möglichkeit, Unterstützung im Alltag über den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung mitzufinanzieren. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Nachbarschaftshilfe gehören.
Doch ganz so einfach, wie es zunächst klingt, ist das Thema nicht. Denn welche Voraussetzungen für Nachbarschaftshilfe gelten, wie sie anerkannt wird und wie eine Erstattung funktioniert, ist in Deutschland nicht überall gleich geregelt.
Nachbarschaftshilfe ist zunächst genau das, wonach es klingt: Menschen unterstützen andere Menschen aus ihrem persönlichen oder räumlichen Umfeld bei alltäglichen Dingen.
Dabei geht es nicht um professionelle Pflege und auch nicht darum, einen Pflegedienst zu ersetzen. Im Mittelpunkt stehen vielmehr Tätigkeiten, die den Alltag erleichtern und soziale Teilhabe ermöglichen.
Dazu können beispielsweise gehören:
Gerade für ältere Menschen, die allein leben oder aufgrund körperlicher Einschränkungen weniger mobil sind, kann solche Unterstützung viel wert sein. Manchmal geht es dabei gar nicht um die konkrete Aufgabe. Ein gemeinsamer Einkauf kann ebenso bedeuten, wieder einmal aus der Wohnung zu kommen und jemanden zum Reden zu haben.
Wichtig ist aber die Grenze zur professionellen Pflege: Medizinische Behandlung, Körperpflege oder andere pflegerische Tätigkeiten gehören nicht zur klassischen Nachbarschaftshilfe.
Grundsätzlich kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, die zuhause versorgt werden. Der Betrag ist zweckgebunden: Er wird nicht einfach als zusätzliches Pflegegeld ausgezahlt, sondern dient dazu, bestimmte tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen zu finanzieren. Dazu können auch anerkannte Angebote der Nachbarschaftshilfe gehören.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Hilfe durch einen Nachbarn automatisch von der Pflegekasse bezahlt wird. Entscheidend ist, ob die Person und die konkrete Unterstützung die Voraussetzungen erfüllen, die im jeweiligen Bundesland gelten.
Ob und unter welchen Bedingungen Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Das Sozialgesetzbuch gibt den Rahmen vor, die konkreten Anerkennungsregeln werden jedoch durch das jeweilige Landesrecht festgelegt.
Deshalb können wir an dieser Stelle keine allgemeingültige Empfehlung geben, die für alle Pflegebedürftigen in Deutschland gleichermaßen gilt.
Je nach Bundesland kann es beispielsweise Unterschiede geben bei:
Wer Nachbarschaftshilfe nutzen oder selbst anbieten möchte, sollte sich deshalb immer über die Regelungen im eigenen Bundesland informieren.
In Sachsen-Anhalt gibt es inzwischen ein eigenes Verfahren zur Nachbarschaftshilfe. Seit der entsprechenden Anpassung der Pflege-Betreuungsverordnung können engagierte Einzelpersonen pflegebedürftige Menschen aus ihrem räumlichen oder sozialen Umfeld bei alltäglichen Herausforderungen unterstützen.
Damit die Unterstützung über den Entlastungsbetrag berücksichtigt werden kann, müssen Nachbarschaftshelfende in Sachsen-Anhalt bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen unter anderem volljährig sein, dürfen nicht mit der unterstützten Person zusammenwohnen und nicht bis zum zweiten Grad mit ihr verwandt oder verschwägert sein. Auch eine Tätigkeit als eingetragene Pflegeperson für dieselbe Person schließt die Nachbarschaftshilfe aus.
Außerdem ist eine vom Land anerkannte Schulung erforderlich. Die Qualifizierung umfasst derzeit acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und wird kostenfrei angeboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch bereits vorhandene einschlägige Qualifikationen anerkannt werden.
Eine weitere Besonderheit: In Sachsen-Anhalt dürfen Nachbarschaftshelfende höchstens zwei anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gleichzeitig unterstützen – insgesamt maximal 30 Stunden pro Kalendermonat. Die Tätigkeit darf außerdem nicht erwerbsmäßig erfolgen.
Tipp: Aktuelle und detaillierte Informationen zur Nachbarschaftshilfe erhalten Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt sowie auf einem eigenen Infoportal.
Auch das lässt sich nicht für ganz Deutschland mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. In Sachsen-Anhalt ist beispielsweise eine Registrierung vorgesehen. Die Nachbarschaftshelfenden registrieren sich gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person bei einem regionalen Servicepunkt oder der Landeskoordinierungsstelle. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist wichtig, wenn die Aufwandsentschädigung anschließend über den Entlastungsbetrag erstattet werden soll.
In Sachsen-Anhalt kann die pflegebedürftige Person die entstandenen Kosten beziehungsweise die vereinbarte Aufwandsentschädigung anschließend rückwirkend bei der Pflegekasse geltend machen. Dafür stehen entsprechende Formulare zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch direkt über die helfende Person abgerechnet werden.
Die konkrete Vorgehensweise kann in anderen Bundesländern anders aussehen.
Hier lohnt sich ebenfalls ein genauer Blick auf die Abgrenzung. Nachbarschaftshilfe soll den Alltag erleichtern und soziale Teilhabe ermöglichen – sie ist aber keine professionelle Pflege.
Gut vorstellbar sind zum Beispiel gemeinsame Aktivitäten, Begleitungen oder Unterstützung bei alltäglichen Erledigungen. Auch ein gemeinsamer Spaziergang kann eine sinnvolle Unterstützung sein. In Sachsen-Anhalt werden beispielsweise Alltagsstrukturierung, Begleitung zu Arztbesuchen oder beim Einkaufen sowie leichte Bewegung und gemeinsame Aktivitäten ausdrücklich als mögliche Inhalte genannt.
Nicht dazu gehören dagegen pflegerische oder medizinische Tätigkeiten. Wer Unterstützung bei Medikamentengabe, Wundversorgung, Körperpflege oder anderen pflegerischen Aufgaben benötigt, sollte sich an einen entsprechenden professionellen Dienst wenden.
Der Entlastungsbetrag muss nicht zwingend jeden Monat vollständig ausgeschöpft werden. Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
In Sachsen-Anhalt besteht darüber hinaus die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Teil der ambulanten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen. Bis zu 40 Prozent des entsprechenden Sachleistungsbetrags können dafür umgewandelt werden. Dafür ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.
Gerade hier lohnt sich eine individuelle Beratung, denn welche Kombination von Leistungen sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Pflegesituation ab.
Wer regelmäßig Hilfe im Alltag braucht, denkt vielleicht zuerst an Einkaufen, Arzttermine oder Unterstützung im Haushalt. Doch Nachbarschaftshilfe kann noch etwas anderes leisten: Sie bringt Menschen miteinander in Kontakt.
Ein gemeinsamer Spaziergang bedeutet Bewegung und Gesellschaft. Ein Einkauf kann zu einem festen Termin in der Woche werden. Und jemand, der regelmäßig vorbeikommt, bemerkt vielleicht auch Veränderungen, die sonst lange unbemerkt bleiben.
Damit kann Nachbarschaftshilfe ein Baustein sein, um Menschen trotz Unterstützungsbedarf möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Genau dieses Ziel verfolgt auch der gesetzliche Rahmen für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Pflegeleistungen können schnell unübersichtlich werden – besonders dann, wenn verschiedene Angebote miteinander kombiniert werden sollen. Dazu kommen regionale Unterschiede, die es nicht leichter machen.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben oder einen Angehörigen unterstützen und nicht genau wissen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, können Sie sich beraten lassen. Auch wir bei Solitas unterstützen Sie dabei, die passende Versorgung und Entlastung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Denn manchmal ist die passende Hilfe näher, als man denkt – man muss nur wissen, wo und wie man sie beantragen kann.