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Elektronische Patientenakte (ePA): die wichtigsten Fragen und Antworten

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird in wenigen Wochen flächendeckend eingeführt. Damit kommt eine neue Ära der Gesundheitsversorgung auf uns zu. Doch was genau bedeutet das für Patienten und ihre Angehörigen? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die ePA, um Ihnen den Einstieg in diese digitale Gesundheitslösung zu erleichtern.

1. Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, die medizinische Daten und Dokumente sicher und zentral an einem Ort speichert. Patientinnen und Patienten können darin alle wichtigen Gesundheitsinformationen festhalten, z.B. Diagnosen, Behandlungspläne, Medikationen oder Impfnachweise. Der große Vorteil: Alle berechtigten Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte können auf die relevanten und für sie freigegebenen Daten zugreifen und so eine bessere und gezieltere Behandlung gewährleisten.

Wichtig: Die Krankenkassen stellen den Versicherten jeweils eine eigene App für die Verwaltung der digitalen Patientenakte zur Verfügung. Eine Übersicht über die Apps finden Sie auf der Website der gematik.

Übrigens können auch Patientinnen und Patienten, die weder Smartphone noch Computer nutzen (möchten), ärztliche Dokumente in einer elektronischen Patientenakte speichern. Details dazu erhalten sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

2. Kann ich schon jetzt meine ePA beantragen?

Ja, bereits seit Januar 2021 haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine digitale Gesundheitsakte bei ihrer Krankenkasse anzufordern. Dies erfolgt in der Regel durch einen schriftlichen Antrag. Bislang hat jedoch nur etwa ein Prozent der gesetzlich Versicherten eine solche Akte beantragt – obwohl sie von den Vorteilen überzeugt sind.

3. Was ändert sich ab 2025?

Ab 2025 soll jeder gesetzlich Krankenversicherte eine elektronische Patientenakte erhalten. Wer diese nicht möchte, muss vorher aktiv widersprechen (Opt-out-Regelung). So möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die ePA in Zukunft viel stärker genutzt wird.

Ab dem 15. Januar 2025 wird die digitale Gesundheitsakte zunächst in Hamburg, Franken und in Teilen Nordrhein-Westfalens getestet. Sofern diese Tests zufriedenstellend ausfallen, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 15. Februar 2025 den bundesweiten Start.
Anders ist es in der privaten Krankenversicherung: Private Versicherer dürfen ihren Versicherten eine digitale Gesundheitsakte anbieten, sind aber dazu nicht verpflichtet.

4. Wie kommen meine bisherigen Gesundheitsdaten in die ePA?

Mehrere medizinische Berufsgruppen sind bereits verpflichtet, die Akte zu füllen:

  • Vertragsärzte (sogenannte Kassenärzte)
  • Vertragspsychotherapeuten
  • Zahnärzte
  • Krankenhausärzte
  • Apotheker

Zu einem späteren Zeitpunkt zählen dann auch Ergo- und Physiotherapeuten und weitere Berufsgruppen dazu. Aktuell können außerdem die Patienten selbst sowie die Krankenkassen Daten und Dokumente einstellen.

Zu beachten ist, dass der Patient bzw. die Patientin dem medizinischen Personal bzw. einer Apotheke Zugriffsrechte geben muss, damit diese die Akte füllen können.

5. Wer hat Zugang zu meiner ePA und wie kann ich das steuern?

Der Zugang zur ePA ist streng geregelt. Patienten haben die volle Kontrolle darüber, welche Ärzte und medizinischen Fachkräfte Einsicht in die Akte erhalten. In den meisten ePA-Anwendungen der Krankenkassen gibt es Einstellungsmöglichkeiten, um den Zugriff gezielt zu steuern. Hier können Sie festlegen, welche Dokumente welche Ärzte oder Pflegekräfte sehen dürfen. So können Sie sicherstellen, dass sensible Informationen nur mit denjenigen geteilt werden, die sie tatsächlich benötigen. Ein solcher Zugang kann später übrigens auch widerrufen werden, sodass der Arzt oder das medizinische Personal keine Daten mehr hoch- oder runterladen kann.

6. Kann ich bestimmte Informationen gezielt ausblenden?

Ja, die ePA erlaubt es Ihnen, den Zugriff auf einzelne Dokumente oder Datengruppen zu beschränken. Das bedeutet, dass Sie z.B. festlegen können, dass ein Facharzt nur bestimmte Dokumente sieht, während Ihre Hausärztin auf eine umfassendere Übersicht zugreifen kann. Diese Feineinstellung ermöglicht es Ihnen, sensible Gesundheitsinformationen gezielt zu schützen und dennoch den Behandelnden die Informationen bereitzustellen, die für die aktuelle Behandlung relevant sind.

7. Was passiert, wenn ich die ePA nicht nutzen möchte?

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Patienten sind nicht verpflichtet, eine ePA zu führen, und können sich auch nach der bundesweiten Einführung gegen deren Einrichtung entscheiden. Die Krankenkassen sind in diesem Fall dazu verpflichtet, die digitale Akte inklusive aller Daten zu löschen.

Die gesundheitliche Versorgung bleibt auch ohne ePA gewährleistet. Wer jedoch auf die Vorteile der digitalen Akte verzichten möchte, muss bei jeder neuen Behandlung manuell dafür sorgen, dass die behandelnden Ärzte über vergangene Diagnosen und Behandlungen informiert sind.

8. Was passiert, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Beim Wechsel der Krankenkasse wird Ihre ePA in der Regel automatisch übertragen, sodass Sie Ihre Daten nicht erneut hochladen oder einpflegen müssen. Wichtig ist, dass der Wechsel rechtzeitig und korrekt übermittelt wird, damit alle Informationen nahtlos in die ePA der neuen Krankenkasse überführt werden können. So bleiben alle bisherigen Einträge und Dokumente sicher gespeichert und Sie müssen sich um die Datenübertragung nicht selbst kümmern.

9. Ist meine ePA sicher?

Datensicherheit hat bei der ePA oberste Priorität. Alle Daten werden verschlüsselt und nur berechtigte Personen haben darauf Zugriff. Die Krankenkassen und Dienstleister setzen strenge Sicherheitsstandards ein, die dem deutschen Datenschutzgesetz (DSGVO) entsprechen. Zudem behalten Sie jederzeit die Kontrolle über den Zugriff und können den Zugang nach Bedarf anpassen oder entziehen.

10. Wie hilft die ePA meinem Behandlungsteam?

Die ePA erleichtert das Zusammenspiel aller, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind: Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte können schnell und gezielt auf aktuelle Daten zugreifen, was besonders in Notfallsituationen entscheidend ist. Zudem kann eine digitale Patientenakte dazu beitragen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und eine effektivere, auf Sie abgestimmte Behandlung zu ermöglichen.

Die ePA als neuer Standard in der Gesundheitsversorgung

Die elektronische Patientenakte bietet Patienten eine Vielzahl von Vorteilen – von einer besseren Übersicht über die eigenen Gesundheitsdaten, mehr Sicherheit bei der Medikation bis hin zur gezielten Informationssteuerung für das Behandlungsteam. Die ePA spart Zeit, reduziert Papierkram und bietet höchste Sicherheitsstandards für die persönlichen Daten.

So sorgt die ePA für eine effizientere und besser abgestimmte Gesundheitsversorgung und wird für viele Patienten ein hilfreicher Begleiter sein, um ihre Gesundheitsversorgung aktiv und sicher mitzugestalten.