Die elektronische Patientenakte (ePA) wird in wenigen Wochen flächendeckend eingeführt. Damit kommt eine neue Ära der Gesundheitsversorgung auf uns zu. Doch was genau bedeutet das für Patienten und ihre Angehörigen? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die ePA, um Ihnen den Einstieg in diese digitale Gesundheitslösung zu erleichtern.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, die medizinische Daten und Dokumente sicher und zentral an einem Ort speichert. Patientinnen und Patienten können darin alle wichtigen Gesundheitsinformationen festhalten, z.B. Diagnosen, Behandlungspläne, Medikationen oder Impfnachweise. Der große Vorteil: Alle berechtigten Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte können auf die relevanten und für sie freigegebenen Daten zugreifen und so eine bessere und gezieltere Behandlung gewährleisten.
Wichtig: Die Krankenkassen stellen den Versicherten jeweils eine eigene App für die Verwaltung der digitalen Patientenakte zur Verfügung. Eine Übersicht über die Apps finden Sie auf der Website der gematik.
Übrigens können auch Patientinnen und Patienten, die weder Smartphone noch Computer nutzen (möchten), ärztliche Dokumente in einer elektronischen Patientenakte speichern. Details dazu erhalten sie bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Ja, bereits seit Januar 2021 haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine digitale Gesundheitsakte bei ihrer Krankenkasse anzufordern. Dies erfolgt in der Regel durch einen schriftlichen Antrag. Bislang hat jedoch nur etwa ein Prozent der gesetzlich Versicherten eine solche Akte beantragt – obwohl sie von den Vorteilen überzeugt sind.
Ab 2025 soll jeder gesetzlich Krankenversicherte eine elektronische Patientenakte erhalten. Wer diese nicht möchte, muss vorher aktiv widersprechen (Opt-out-Regelung). So möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die ePA in Zukunft viel stärker genutzt wird.
Ab dem 15. Januar 2025 wird die digitale Gesundheitsakte zunächst in Hamburg, Franken und in Teilen Nordrhein-Westfalens getestet. Sofern diese Tests zufriedenstellend ausfallen, plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 15. Februar 2025 den bundesweiten Start.
Anders ist es in der privaten Krankenversicherung: Private Versicherer dürfen ihren Versicherten eine digitale Gesundheitsakte anbieten, sind aber dazu nicht verpflichtet.
Mehrere medizinische Berufsgruppen sind bereits verpflichtet, die Akte zu füllen:
Zu einem späteren Zeitpunkt zählen dann auch Ergo- und Physiotherapeuten und weitere Berufsgruppen dazu. Aktuell können außerdem die Patienten selbst sowie die Krankenkassen Daten und Dokumente einstellen.
Zu beachten ist, dass der Patient bzw. die Patientin dem medizinischen Personal bzw. einer Apotheke Zugriffsrechte geben muss, damit diese die Akte füllen können.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Patienten sind nicht verpflichtet, eine ePA zu führen, und können sich auch nach der bundesweiten Einführung gegen deren Einrichtung entscheiden. Die Krankenkassen sind in diesem Fall dazu verpflichtet, die digitale Akte inklusive aller Daten zu löschen.
Die gesundheitliche Versorgung bleibt auch ohne ePA gewährleistet. Wer jedoch auf die Vorteile der digitalen Akte verzichten möchte, muss bei jeder neuen Behandlung manuell dafür sorgen, dass die behandelnden Ärzte über vergangene Diagnosen und Behandlungen informiert sind.
Die elektronische Patientenakte bietet Patienten eine Vielzahl von Vorteilen – von einer besseren Übersicht über die eigenen Gesundheitsdaten, mehr Sicherheit bei der Medikation bis hin zur gezielten Informationssteuerung für das Behandlungsteam. Die ePA spart Zeit, reduziert Papierkram und bietet höchste Sicherheitsstandards für die persönlichen Daten.
So sorgt die ePA für eine effizientere und besser abgestimmte Gesundheitsversorgung und wird für viele Patienten ein hilfreicher Begleiter sein, um ihre Gesundheitsversorgung aktiv und sicher mitzugestalten.
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