Im ersten Teil haben wir Ihnen gezeigt, was Pflegehilfsmittel sind und wie sie unterteilt werden. Nun geht es um die praktischen Fragen: Wie können Sie Pflegehilfsmittel beantragen? Welche Unterstützung gibt es von der Pflegekasse? Und: Was müssen Sie beachten, damit alles reibungslos läuft?
Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die:
Das beantragte Pflegehilfsmittel muss entweder Beschwerden lindern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder die Pflege erleichtern bzw. unterstützen, damit es anerkannt wird.
Wichtig ist: Auch pflegende Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen können in diesem Zusammenhang Pflegehilfsmittel benatragen, da diese auch ihre Arbeit erleichtern und schützen sollen.
Der Weg zu den technischen Pflegehilfsmitteln ist einfacher, als viele denken:
Pflegehilfsmittel sind eine enorme Entlastung im Pflegealltag – körperlich und seelisch. Deshalb empfehlen wir, den Anspruch auf Pflegehilfsmittel frühzeitig zu prüfen und zu nutzen. Eine gute Ausstattung erleichtert nicht nur die Pflege, sondern schenkt auch mehr Zeit und Lebensqualität für das, was wirklich zählt: gemeinsame Momente und Fürsorge.
Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl oder Beantragung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
Solitas Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH
© 2025 | solitas