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Pflegehilfsmittel beantragen: Wer Anspruch hat und wie es funktioniert

Im ersten Teil haben wir Ihnen gezeigt, was Pflegehilfsmittel sind und wie sie unterteilt werden. Nun geht es um die praktischen Fragen: Wie können Sie Pflegehilfsmittel beantragen? Welche Unterstützung gibt es von der Pflegekasse? Und: Was müssen Sie beachten, damit alles reibungslos läuft?

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die:

  • einen anerkannten Pflegegrad (1–5) besitzen,
  • überwiegend in einer häuslichen Umgebung (also zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder bei Angehörigen) gepflegt werden. Bei einer vollstationären Pflege ist das Pflegeheim für die Pflegehilfsmittel zuständig.

Das beantragte Pflegehilfsmittel muss entweder Beschwerden lindern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder die Pflege erleichtern bzw. unterstützen, damit es anerkannt wird.

Wichtig ist: Auch pflegende Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen können in diesem Zusammenhang Pflegehilfsmittel benatragen, da diese auch ihre Arbeit erleichtern und schützen sollen.

Technische Pflegehilfsmittel beantragen: so funktioniert es

Der Weg zu den technischen Pflegehilfsmitteln ist einfacher, als viele denken:

  1. Bedarf feststellen
    Gemeinsam mit einem Pflegedienst, dem Hausarzt, mit einer Pflegeberatung oder direkt über einen Anbieter kann festgestellt werden, welche Hilfsmittel im individuellen Fall sinnvoll und notwendig sind.
  2. Antrag stellen
    Der Antrag auf Pflegehilfsmittel muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Viele Anbieter von Pflegehilfsmitteln übernehmen diesen Schritt für Sie – sie helfen bei der Auswahl und kümmern sich um die Abwicklung. Wichtig ist es, die Fristen zu beachten: Eine ärztliche Verordnung gilt 28 Kalendertage, eine verbindliche Empfehlung lediglich 14 Kalendertage.
  3. Genehmigung abwarten
    Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Wenn die Kasse einen Gutachterdienst einschaltet, um die Notwendigkeit des beantragten Pflegehilfsmittels zu prüfen, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen. Nach der Genehmigung können die Pflegehilfsmittel entweder gekauft oder (bei technischen Hilfsmitteln) häufig geliehen werden. Mitunter macht die Pflegekasse Vorgaben, wo Sie das Pflegehilfsmittel kaufen bzw. leihen sollen – diese sollten Sie befolgen, da die Kostenerstattung dann nur für diesen Anbieter gilt.
  4. Versorgung starten
    Bei einem technischen Pflegehilfsmittel muss der Anbieter es gebrauchsfertig überlassen und seine Funktionsweise genau erklären. Außerdem ist er dauerhaft für Wartung und Reparatur des technischen Pflegehilfsmittels zuständig.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

  • Technische Pflegehilfsmittel
    Die Pflegekasse trägt einen Großteil der Kosten, wenn ein ärztliches Rezept oder eine Empfehlung vorliegt. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten (höchstens 25 € pro Pflegehilfsmittel.
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
    Für Produkte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zahlt die Pflegekasse aktuell bis zu 42 € pro Monat (Stand April 2025). Wichtig: Es gibt keine Pauschale, sondern eine bedarfsgerechte Versorgung mit den Verbrauchs-Pflegehilfsmittel, die wirklich benötigt werden. Wenn Sie mehr als 42 € pro Monat benötigen, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst zahlen.

Unser Fazit: Frühzeitig kümmern lohnt sich

Pflegehilfsmittel sind eine enorme Entlastung im Pflegealltag – körperlich und seelisch. Deshalb empfehlen wir, den Anspruch auf Pflegehilfsmittel frühzeitig zu prüfen und zu nutzen. Eine gute Ausstattung erleichtert nicht nur die Pflege, sondern schenkt auch mehr Zeit und Lebensqualität für das, was wirklich zählt: gemeinsame Momente und Fürsorge.

Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl oder Beantragung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

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