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Pflegegrad 1 auf der Kippe? Was Betroffene jetzt wissen sollten

Seit einigen Tagen sorgt eine Nachricht für große Verunsicherung: Das Bundesgesundheitsministerium denkt darüber nach, den Pflegegrad 1 abzuschaffen. Hintergrund ist eine Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung, die ab 2026 mehrere Milliarden Euro betragen soll. Eine Maßnahme könnte sein, die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit komplett zu streichen. Für viele Menschen und ihre Angehörigen stellt sich nun die Frage: Was würde das konkret bedeuten?

Wofür steht Pflegegrad 1 eigentlich?

Pflegegrad 1 ist die Einstiegsstufe im deutschen Pflegesystem. Er wird Menschen zugesprochen, die ihren Alltag noch weitgehend selbstständig meistern, aber in einzelnen Bereichen Unterstützung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Einschränkungen in der Mobilität, beim Haushalt oder bei der Bewältigung bestimmter Alltagssituationen.

Die Einstufung erfolgt nach einem umfangreichen Punktesystem, bei dem Gutachter die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewerten. Aktuell sind rund 863.000 Menschen in Deutschland in Pflegegrad 1 eingestuft.

Welche Leistungen gibt es heute mit Pflegegrad 1?

Wer Pflegegrad 1 hat, erhält zwar kein Pflegegeld, aber dennoch wichtige finanzielle Hilfen, etwa:

  • 131 € Entlastungsbetrag pro Monat, der z. B. für Haushaltshilfe, ambulante Betreuung oder Tagespflege genutzt werden kann.
  • 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel (z. B. Desinfektionsmittel, Pflegebett oder Hygieneprodukte).
  • Zuschüsse für einen Hausnotruf oder für den Umbau der Wohnung.
  • Unterstützung bei digitalen Pflegeanwendungen oder beim Einzug in Wohngruppen.

Insgesamt können sich die Leistungen – je nach Bedarf – auf über 600 € pro Monat summieren. Für viele Betroffene sind diese Zuschüsse eine wichtige Stütze im Alltag.

Warum steht Pflegegrad 1 zur Diskussion?

Die Pflegeversicherung steht unter Druck: Ab 2026 klafft eine Finanzierungslücke von rund 2 Milliarden Euro. Laut Berechnungen des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung könnten durch die Streichung von Pflegegrad 1 etwa 1,8 Milliarden Euro eingespart werden – also fast der gesamte Fehlbetrag.

Doch diese Rechnung hat einen Haken: Denn ohne diese Leistungen müssten Betroffene die Kosten selbst tragen oder auf Unterstützung verzichten.

Droht automatisch ein Wechsel in Pflegegrad 2?

Manche Experten befürchten, dass viele Menschen bei einer Reform in den nächsthöheren Pflegegrad eingestuft würden. Damit wäre das Ziel der Kostensenkung schnell dahin. Allerdings ist ein automatischer Übergang nicht vorgesehen. Ob und wie jemand in einen höheren Grad kommt, hängt immer von einer individuellen Begutachtung und den dann geltenden Kriterien ab.

Welche Folgen hätte ein Wegfall für Betroffene?

  • Weniger finanzielle Hilfe im Alltag: Der Entlastungsbeitrag würde entfallen – für viele bedeutet das weniger Unterstützung bei Haushalt, Betreuung oder Tagespflege.
  • Höhere Eigenkosten: Alles, was bisher über Zuschüsse abgedeckt war, müsste privat bezahlt werden.
  • Unsicherheit bei der Versorgung: Besonders Menschen mit geringem Einkommen könnten dadurch in eine Versorgungslücke rutschen.

Fazit: Abwarten, aber vorbereitet sein

Noch ist nichts entschieden. Klar ist jedoch: Sollte Pflegegrad 1 gestrichen werden, wäre das für viele Betroffene ein tiefer Einschnitt. Umso wichtiger ist es, sich schon jetzt zu informieren und bei Fragen fachkundige Beratung einzuholen.

Unser Tipp: Wenn Sie oder Ihre Angehörigen aktuell Pflegegrad 1 haben, beobachten Sie die Entwicklungen genau und nutzen Sie die bestehenden Leistungen in vollem Umfang. Wir vom Solitas Pflegedienst unterstützen Sie dabei, die passenden Anträge zu stellen und Leistungen optimal auszuschöpfen.

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