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Gesundheitsministerium: Pflegegeld und Pflegebeitrag sollen steigen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Pflegebeitrag-Anhebung um 0,35 Prozentpunkte, um die Finanzierungslücke im deutschen Pflegesystem zu stopfen. Zudem soll ab 2024 das Pflegegeld erhöht werden. Welche Neuerungen konkret geplant sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das deutsche Pflegesystem steht vor ungeahnten Herausforderungen: Immer mehr Pflegebedürftige sowie steigende Ausgaben haben für ein enormes Finanzloch in den Pflegekassen gesorgt. Um die angespannte Finanzlage zu entschärfen, plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach nun offenbar, den Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte zum 01.07.2023 zu erhöhen. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, aus dem u.a. das RedaktionsNetzwerk Deutschland zitiert. Laut des Papiers soll auch die Unterstützung für pflegende Angehörige ab 2024 steigen.

Schon vor einiger Zeit hatte Lauterbach erkennen lassen, dass höhere Beitragssätze in der Pflegeversicherung nötig seien. Und bereits im Koalitionsvertrag hatten SPD, FDP und Grüne angekündigt, dass der Pflegebeitrag “moderat” angehoben werden solle. Aktuell beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung 3,05 Prozent des Bruttolohns, Kinderlose zahlen 3,4 Prozent.

Stärkung der häuslichen Pflege in Aussicht

Aus den Plänen des Referentenentwurfs geht ebenfalls hervor, dass die häusliche Pflege gestärkt werden soll. Konkret geht es um eine Anhebung des Pflegegeldes um 5 Prozent zum 1. Januar 2024. Auch sollen Pflegesachleistungen und die Entlastungszuschläge für im Heim betreute Pflegebedürftige erhöht werden. Um auf allgemeine Preissteigerungen schneller reagieren zu können, ist zudem eine automatische Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen an die Preisentwicklung geplant. Diese sollen zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 greifen.

Eltern werden künftig entlastet

Im April 2022 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Erziehungsaufwand von Eltern mit mehreren Kindern stärker berücksichtigt werden müsse, und verpflichtete den Gesetzgeber zur Nachbesserung. Dieses Urteil will das Gesundheitsministerium nun mit dem neuen Gesetz umsetzen. So soll der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden – ein Plus von 0,25. Eltern mit mehreren Kindern dürfen mit einer Entlastung von 0,15 Beitragssatzpunkten pro Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind rechnen.

Kritik und alternative Vorschläge

Die Pläne insbesondere zum Pflegebeitrag und Pflegegeld sorgen für Kritik unter anderem von Krankenkassen und der Opposition. In den Reihen der Union etwa wurde die ungeklärte Finanzierung hervorgehoben, Krankenkassenvertretern dagegen ist die Pflegegelderhöhung viel zu niedrig. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warf dem Gesundheitsministerium vor, Zeit zu schinden und Hilfsbedürftige mit einer viel zu geringen Steigerung des Pflegegeldes abspeisen.

Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen sowie die großen Sozialverbände haben in einem Brief an Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) indes einen anderen Vorschlag für Entlastungen unterbreitet. Sie forderten die Bundesregierung auf, Steuermittel einzusetzen, um die Defizite in der Pflegeversicherung auszugleichen. Allein für eine kurzfristige Stabilisierung bedarf es im laufenden Jahr 4,5 Milliarden Euro. Dies soll laut der Pflegekassen und Sozialverbände nicht ausschließlich durch die Beitragszahlenden gestemmt werden, sondern bedarf Bundesmittel.

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