Die Bundesregierung möchte den Pflegeberuf attraktiver gestalten und gleichzeitig mehr Menschen für eine Tätigkeit in der Pflege gewinnen. Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist das geplante Pflegefachassistenzgesetz, über das das Bundeskabinett kürzlich entschieden hat. Damit soll ein klares Berufsbild der Pflegefachassistenz geschaffen werden, das erstmals in allen Bundesländern nach denselben Regeln gilt.
Bislang herrscht in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz ein ziemliches Durcheinander: Je nach Bundesland variieren Dauer, Inhalte und sogar die Voraussetzungen. Insgesamt existieren derzeit ganze 27 verschiedene Ausbildungsmodelle. Mit der geplanten Reform sollen diese Unterschiede beseitigt und die Ausbildung transparenter, einheitlicher und auch für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland attraktiver gemacht werden. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll künftig deutlich leichter werden.
Die geplante bundeseinheitliche Ausbildung bietet für künftige Pflegefachassistentinnen und -assistenten einige Vorteile:
Der Abschluss als Pflegefachassistenz ist nicht das Ende der beruflichen Entwicklung – im Gegenteil: Wer möchte, kann später eine Ausbildung zur Pflegefachkraft anschließen und dabei von verkürzten Ausbildungszeiten profitieren. Auch umgekehrt ist es möglich, eine nicht abgeschlossene Fachkraftausbildung in einen Assistenzabschluss umzuwandeln. Das sorgt für ein flexibles und durchlässiges Ausbildungssystem in der Pflege.
Ein weiterer Vorteil: Mit einem klar definierten Kompetenzprofil können Aufgaben gezielter zwischen Assistenz- und Fachkräften verteilt werden. Assistenzkräfte sollen künftig mehr eigenständige Aufgaben übernehmen, wodurch Pflegefachkräfte entlastet werden – ein wichtiger Schritt, um die Pflege in Deutschland langfristig zu sichern.